Konversions-Therapien bei LGBTT

werden von Fachleuten wie der Psychiaterin Dr. Lieselotte Mahler abgelehnt. In einem NDR Beitrag der Sendung Panorama zum Thema wird gezeigt, wie im Alltag trotzdem Mediziner solche Therapien anbieten und mit Abrechnungstricks auch Krankenkassen solche fragwürdigen Therapien mitfinanzieren.

Update 8/2016

Auch die ZEIT kritisierte schon 2009 entsprechende „Umerziehungstherapien“ (damals waren primär homosexuelle Menschen im Blick).
Professor Götz Mundle (Psychiater) sagte gegenüber der ZEIT:

„Umerziehungstherapien machen krank.“

Ganz deutlich formulierte dann der Berufsverband deutscher Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie 2009:

„Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie lernen in ihrer Ausbildung, sich in der Ausübung ihres Berufs stets einer besonderen ärztlichen Verantwortung bewusst zu sein. Psychiater und Psychotherapeuten müssen sich in ihrer Tätigkeit darüber im Klaren sein, dass sie durch ihr therapeutisches Gespräch die Psyche, insbesondere das Selbstbild, die Normen und Werte des Patienten beeinflussen. Dies ist im Bereich anderer medizinischer Fachgebiete vergleichbar mit der Verantwortung des Chirurgen bei einer Operation.

Ein besonderes Anliegen des Fachgebietes ist es deshalb heute auch, der Stigmatisierung psychischer Störungen in der Öffentlichkeit durch Abbau von Unwissen und Vorurteil entgegenzuwirken. Die wissenschaftliche Forschung hat in den letzten 30 Jahren einen enormen Erkenntniszuwachs bezüglich Entstehung, Diagnostik, Verlauf und Therapie psychischer Störungen erbracht.

Der Berufsverband deutscher Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie nimmt deshalb zur öffentlichen Diskussion um ‚Konversionstherapien‘ oder ‚reparative Therapien‘ bei Homosexualität wie folgt Stellung:

  • Homosexualität ist keine Krankheit, sondern eine häufige Form menschlichen Zusammenlebens und bedarf keiner Therapie
  • Der Ausdruck ‚reparative Therapie‘  suggeriert fälschlicherweise eine vorherige Fehlfunktion, die korrigiert werden soll
  • Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlungsansätze sind nicht die Homosexualität als solche, sondern die Konflikte, die mit der Homosexualität in Verbindung mit religiösen, gesellschaftlichen und internalisierten Normen entstehen
  • Therapeutische Ziele sind in erster Linie die Prävention psychiatrischer Folgeerkrankungen wie Depressivität und Suizidalität sowie die Stabilisierung des Selbstbildes unter Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände und der Bedürfnisse des Betroffenen und seiner Familie.
  • Haben homosexuell lebende Menschen psychische Erkrankungen, so sind diese unabhängig von der Homosexualität zu diagnostizieren und zu behandeln.“

Quelle

Berufsverband Deutscher Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (BVDP). (April, 2009). Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie zur öffentlichen Diskussion um „Konversionstherapien“ oder „reparative Therapien“ bei Homosexualität.

Leider ist das Thema „Heilung von Homosexuellen“ immer noch aktuell:
http://m-maenner.de/2016/08/homoheiler-in-ecuador

Die Stuttgarter Erklärung (2015) stellt fest:

„Vor allem Psychotherapie unter Zwang und ohne ausdrückliche Zustimmung des Klienten ist nicht möglich. Therapien, die, unabhängig des Alters des betroffenen Menschen, ohne den ausdrücklichen Wunsch nach Therapie durchgeführt werden, oder nicht in der Art und Weise ausdrücklich mit dem Hilfesuchenden vereinbart wurden, sind als reparative Therapien zu betrachten, die den Willen und die Würde des Menschen missachten.“

und weiter:

„Wir erachten es als sinnvoll, nicht das Geschlecht eines Menschen, bzw. die Selbstaussage eines Menschen über sein Geschlecht, als behandlungsbedürftig zu betrachten: Im Mittelpunkt unserer Unterstützung, der medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung steht die Heilung oder die Minderung von Leiden, nicht die Anpassung an Geschlechts-Stereotypen oder gesellschaftliche Normen.

Das Ziel sollte sein, dieses Leiden so weit als möglich zu mindern, mit den besten uns zur Verfügung stehenden Behandlungsmaßnahmen, um das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit zu ermöglichen.“

Auch die DGTI betont in ihrem Forderungskatalog vom 1.7.2016 die Anerkennung der Menschenrechte von LSBTTIQ* Menschen und ähnelt in diesem Punkt der Stuttgarter Erklärung, in der es heisst:

Das Geschlecht und die Anerkennung desselben gehören zum Intimbereich und sind zentraler Bestandteil des Menschen, seines Selbstverständnisses und seiner Würde. Eine Nichtanerkennung des Geschlechts, als welches sich ein Mensch begreift, kommt einer Entmenschlichung und Aberkennung seiner Würde gleich.

Ähnlich sieht es der VTSM e.V. in seinem „medical Guide“ und der dazugehörenden Zusammenfassung:

„Eine maximale medizinische Angleichung des Körpers an das eigene Geschlecht ist ein Grundrecht.
Transsexuell ist ein Mensch nach eigenem Bekunden.

Auch manche Erfahrungsberichte von Trakine e.V. zeigen ein Defizit bei professionellen Vertretern aus dem Bereich Psychiatrie/Psychotherapie. Dabei wäre das Zuhören so einfach: http://www.trans-kinder-netz.de/files/pdf/Gruppeninterview_mit_Transmaedchen_2013.pdf

Daher wäre es für transsexuelle Menschen und Transgender hilfreich, wenn der Berufsverband deutscher Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sich (wie er es im Blick auf homosexuelle Menschen 2009 getan hat) nun auch klar im Blick auf transsexuelle Menschen positioniert. Ich fände es ein gutes Zeichen, wenn im Verband die Stuttgarter Erklärung, die DGTI und VTSM Forderungen diskutiert und unterstützt werden – auch angesichts der Forschungsergebnisse der Neurowissenschaften, die man bei der Konferenz im Februar 2016 zu hören bekam, wonach Transsexualität eben keine psychische Krankheit ist – deshalb muss man die Selbstaussage eines Menschen zu seinem Geschlecht achten und ihn darin unterstützen, also bei transsexuellen Menschen präventiv medizinisch tätig werden, wenn (und nur dann) derjenige das verlangt.

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