auch wenn der Artikel bei TransMann

schon etwas älter ist (1999) und die aktuelle Rechtssprechung des Verfassungsgerichts noch nicht aufgenommen wurde – manches aus diesem Text erleben transsexuelle Menschen bei Untersuchungen des MdK leider bis heute. Daher empfehle ich den Abschnitt „Unwürdige körperliche Untersuchungen“ einmal genauer zu lesen. Auch vieles, was sonst im Artikel beschrieben wird, ist Alltag transsexueller Menschen (die dort erwähnte Carmen Galler kenne ich persönlich), wenn sie zum Gutachter bzw. zum MdK müssen.
Daher fordern wir: Abschaffung der Begutachtung (vgl. Landshuter Modell / Waldschlösschen-Erklärung unter dem Menüpunkt Forderungen)
Ganz genau diese Schlussfolgerung findet man auch bei Prof. Dr. Udo Rauchfleisch (er arbeitet seit über 40 Jahren im Bereich Transsexualität), der in der aktuellen Auflage seines Buchs „Transsexualität – Transidentität“ (4. Auflage) schreibt:

„Die Konsequenz daraus ist, dass es keine Begutachtungen (z.B. für die hormonelle oder operative Interventionen oder für die Vornamens- und Personenstandsänderung) und keine sonstigen Forderungen (z.B. >>Alltagstest<< oder Verpflichtung zur begleitenden Psychotherapie) mehr gibt.“ (S.206)

Rauchfleisch schreibt ebenso klar im Blick auf Transsexualität, dass dieses Phänomen „eine Normvariante“ ist und „selbst nichts mit Gesundheit oder Krankheit zu tun“ hat. (ebd.)

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