Alternativen zur bisherigen medizinischen Behandlung

transsexueller Menschen sollen bei dieser Tagung im Januar 2015 entwickelt werden. „Weltweit zeichnet sich ein menschenrechtlicher Trend ab, transsexuelle Menschen in ihrem eigentlichen Geschlecht auch rechtlich anzuerkennen. Dänemark folgte als erstes Land in Europa dem Vorbild Argentiniens, die rechtliche Anerkennung nicht mehr von medizinischen Bedingungen abhängig zu machen. Auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hatte 2011 Teile des “Transsexuellengesetzes” als nicht verfassungskonform erachtet, in denen körperliche Voraussetzungen für die Änderung des Personenstandes vorgeschrieben wurden. Dieser menschenrechtliche Trend, Gender und Sex als unterschiedliche geschlechtliche Ebenen anzuerkennen, ist begrüssenswert.“

Auf der Tagung sollen die Teilnehmenden sich „für eine Medizin stark machen, die ohne Gender-Deutung auskommt und sich auf das konzentriert, worum eigentlich gehen sollte: Menschen zu helfen und ihnen die Behandlung zukommen zu lassen, die sie benötigen. Eine medizinische Behandlung, die transsexuellen Menschen hilft, und das Wohl des Einzelnen in den Vordergrund stellt, ist möglich. Wir wollen ethische und menschenrechtliche Grundsätze erarbeiten, wie ein respektvoller Umgang im Bereich der Medizin mit transsexuellen Menschen möglich ist. Ziel der Tagung ist es, die Grundzüge eines Konzeptes zu erarbeiten, in der das Geschlecht eines transsexuellen Patienten von Anfang an respektiert wird.“

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Eine Antwort zu Alternativen zur bisherigen medizinischen Behandlung

  1. Martina Seekatz sagt:

    Zur Zeit entsteht im Auftrag der AWMF eine medizinische S3 Leitlinie „Geschlechtsdysphorie: Diagnostik, Beratung und Behandlung“. Registernummer 138 – 001. Initiator und Federführend ist die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS). Näheres unter http://www.awmf.org/leitlinien/detail/anmeldung/1/ll/138-001.html
    TransPeople / Trans-Ident Erlangen hat bereits 2012 nachgewiesen, das die bisherigen Empfehlungen und Vorschriften der DGfS und anderer, inklusive MDS/MDK menschenrechtswidrig und kriminell sind. Das Sozialgericht Nürnberg folgte diesen Fakten, woraufhin die beklagte Krankenkasse (nach einem absolut idiotischem „Gutachten“ des MDK Nürnberg) die Kostenzusage erteilte und die gesamten Kosten des Rechtsstreites übernahm, bevor ein Urteil erging.

    Wir wurden von der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg, Universitätsklinikum Erlangen, eingeladen, als Partner der Uni die Behandlungsabläufe dort noch weiter zu verbessern, an der Leitlinienerstellung beratend mitzuwirken und mit unserer anerkannten Kompetenz in der Forschung und universitären Lehre mitzuwirken. Deshalb stellen wir Universitätsdozentinnen und haben auch schon vieles – für alle Trans- und Intersexuellen – erreicht. […gehört nicht zum Thema, daher gekürzt…]

    Über Ethik in der Medizin haben wir eine enorme Resonanz. Siehe http://www.video.uni-erlangen.de/webplayer/id/12880

    Auch für die DGfS erstellten wir zusammen mit Trans-Ident Nürnberger Land (Transgendertreff) Anforderungen an die geplanten Leitlinien. Diese sind, wie auch der jetzige Stand der Leitlinienkommission unter abgelegt.

    Grundsätzlich begrüßen wir die neuen Leitlinien. Wenn sie verabschiedet sind, sind die mindestens zum Teil kriminellen Falschgutachten von MDK Mitarbeitern kein Thema mehr. Die Ärzte können die somatischen Maßnahmen, wie bei Krankheiten, verschreiben und die Krankenkassen sind verpflichtet zu zahlen. Eine Leitlinie muss nicht befolgt werden, jeder Arzt ist zuerst seinem Gewissen und dem Stand der Medizin verantwortlich.

    Bitte lest erst die Informationen, bevor weiter diskutiert wird.

    Herzliche Grüße
    Martina Seekatz

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