Angleichung und Vornamensänderung

sind bei transsexuellen Menschen zwei verschiedene Dinge. Die Angleichung an das Hirngeschlecht, in dem Menschen seit frühester Kindheit sich als „Mann“, „Frau“ oder irgendwie dazwischen oder außerhalb dieser Kategorien wahrnehmen (ich habe leider noch keine Aussage, wie intersexuelle Menschen sich im Blick auf ihr Hirngeschlecht selber verstehen gefunden) ist ein medizinischer Vorgang. Die Identität eines Menschen ändert sich dadurch nur aus der Perspektive der Fremdwahrnehmung, nicht aber aus der Perspektive der Selbstwahrnehmung. Deshalb sprechen transsexuelle Menschen auch nicht von „Umwandlung“, sondern von „Angleichung“.

Die Vornamensänderung dagegen bezieht sich bei transsexuellen Menschen auf den Umstand, dass ihr Hirngeschlecht nicht zu dem bei der Geburt von außen versehentlich falsch zugewiesenem Geschlechtseintrag im Geburtenregister passt. D.h. man bekam einen männlichen Vornamen, obwohl man eine Frau ist – oder umgekehrt (falls man ein transsexueller Mann ist). Durch die Vornamensänderung wird der Ausweis an das biologische Geschlecht, das im Gehirn verankert ist, angepasst. Die Ausweisänderung ist im Transsexuellengesetz geregelt und ein rechtlicher Vorgang.

Die medizinischen Maßnahmen zur Angleichung werden (sofern man Krankenkassenleistungen bekommen will) derzeit in Deutschland durch den MdS bzw. MdK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) und seine Richtlinien geregelt. Kritik an diesen Regeln/Richtlinien findet sich z.B. bei Anette Güldenring in ihrem Beitrag zu Udo Rauchfleisch´s Buch „Transsexualität – Transidentät“ (4. Auflage) und in vielen anderen Beiträgen transsexueller Menschen (z.B. im Forderungskatalog „Landshuter Modell“, den man hier im Blog findet).

 

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