Ein Urteil, das Kosmetikstudios freuen dürfte

hat eine transsexuelle Frau gegen ihre Krankenkasse erreicht. Es ist hier verlinkt. Sie bekam vom Sozialgericht Mannheim zugesprochen, dass die Krankenkasse ihr die Kosten für die Nadelepilation erstattet. Die Berufung der Krankenkasse auf den „Arztvorbehalt“ (das nämlich nur ein Hautarzt eine Epilation durchführen dürfe) wurde vom Gericht verworfen.

Update 28.6.2016: In die gleiche Richtung urteilte nun ein Gericht in Berlin, das in der Ärztezeitung vom 27.06.2016 erwähnt wird – Aktenzeichen: S 51 KR 2136/13, Sozialgericht Berlin.

Update 2017: Laser-Epilation ist für transsexuelle Frauen ab 1.10.2017 Kassenleistung (allerdings m.W. nur bei Dermatologen, nicht bei Kosmetik-Studios).

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