Die ethische Grundlage für Mediziner, Juristen und Journalisten,

die mit transsexuellen Menschen zu tun haben, sollte die Stuttgarter Erklärung sein. Diese Erklärung wurde von vielen transsexuellen Menschen formuliert und hat inzwischen auch über die Community hinaus (siehe Unterstützerliste der Stuttgarter Erklärung bzw. mein Artikel „Professorenrätsel“) breite Zustimmung erfahren (auch wenn der eine oder andere Teil der Erklärung Diskussionen auslöste).

Die Stuttgarter Erklärung wurde z.B. vom VTSM e.V. rezipiert.  (Ziffer 4) Sehr hilfreich und wichtig fand ich dort (beim VTSM) folgende Aussage:

„Der deutsche Gesetzgeber hat die außergewöhnliche rechtliche Bewertung durch den Erlass des Transsexuellengesetzes gewürdigt. Nach der bisherigen Rechtsprechung muss bei Transsexualität jedoch ein entsprechender Leidensdruck NACHGEWIESEN werden. Das ist so nicht tragbar, denn ein krankheitswertiges Leiden muss behandelt werden egal wie stark der Leidensdruck ist.
Leidensdruck lässt sich nicht objektiv nachweisen und obwohl Transsexualität im ICD 11 allen Anschein nach aus dem Bereich der psychischen Erkrankungen heraus genommen wird, kommt es hier über den Leidensdruck doch letztlich wieder zur psychischen Erkrankung, die vorrangig zuerst versucht wird, zu therapieren. Bei keiner anderen Erkrankung wird eine Behandlung nur dann bewilligt, wenn entsprechender Leidensdruck vorliegt. Dieses entwürdigende und gegen das Recht auf Gesundheit gerichtete Verfahren muss dringend korrigiert werden.“

Auch Trakine e.V. nimmt Gedanken der Stuttgarter Erklärung in ihren Forderungen auf, wenn es dort heisst:

Die Bestimmung der Geschlechtszugehörigkeit kann nur über die Selbstbeschreibung erfolgen.

Trakine e.V. ist ein Verein, der sich um die Interessen transsexueller (trans*) Kinder kümmert und in dem Eltern von transsexuellen (trans*) Kindern sich gegenseitig unterstützen.

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