mit dem Titel „Schutz und Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt“ enthält zwar viele wichtige Forderungen für transsexuelle/transidente und intersexuelle Menschen (z.B. Ersatz des Transsexuellengesetzes), aber leider fehlt darin der medizinische Bereich, der transsexuellen Menschen im Alltag oft massive Probleme bereitet.
Selbst wenn ab 1.10.2017 die Laser-Epilation Kassenleistung wird, bleibt z.B. das Problem der Nadel-Epilation weiter ungelöst. Selbst wenn die Fristenregelungen wegfallen, bleibt die Frage, wie viel Selbstbestimmung im Bereich Medizin künftig transsexuelle Menschen haben werden und wie viel einem Krankenkassen / MdK am Ende wieder neu Steine in den Weg legen (z.B. weil eine FFS abgelehnt wird, obwohl man immer wieder „als Mann“ angeredet wird). Darum ist das Selbstbestimmungsgesetz wichtig (§6) und darum sollten wir weiter für die dazu gehörende Petition werben, denn der med. Handlungsbedarf ist immens.
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