Kannten Sie schon den Grundsatz der „sachlichen Diskontinuität“?

Wer im politischen Bereich etwas verändern will, sollte den Grundsatz der „sachlichen Diskontinutität“ im Hinterkopf haben. Der Grundsatz bedeutet: Nach Ablauf einer Legislaturperiode gibt es im Blick auf nicht erledigte Gesetzesvorhaben eine Art „Reset“, d.h. sie sind alle im Papierkorb gelandet und werden nicht mehr weiter verwendet.

Das gilt auch für den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes der Fraktion der GRÜNEN, der in der letzten Legislaturperiode in den Bundestag eingebracht wurde.

Mit Verweis auf den Grundsatz der „sachlichen Diskontinuität“ wurde deshalb die Bearbeitung meiner Petition (Pet 1-19-06-211-001760) beendet (die Petition bezog sich direkt auf den Gesetzesentwurf der Grünen) und mir die Unterlagen zurückgeschickt – verbunden mit einem Hinweis, mein Anliegen doch direkt an die Fraktionen zu schicken, die im Bundestag vertreten sind. Im Sinne aller, die sich bei der Petition engagiert haben, werde ich das entsprechend versuchen.

UPDATE: Eben habe ich bei den e-Petitionen eine neue Petition zum Transsexuellenrecht entdeckt. Man findet sie hier: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_01/_01/Petition_75854.nc.html

 

 

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