Der Bundesverband trans* hat eine Petition

gestartet, die man unter folgendem Link findet: https://weact.campact.de/petitions/gleiches-recht-fur-jedes-geschlecht-stoppt-seehofers-gesetzentwurf-zur-dritten-option – ich lade zur Mitzeichnung ein, da mir das derzeitige Verfahren der Vornamens- und Personenstandsänderung mit Hilfe einer Doppelbegutachtung, wie sie im Transsexuellengesetz vorgegeben ist, als antiquiert erscheint und ich selbst deshalb schon zwei Petitionen (hier und hier verlinkt) zum Thema gestartet hatte.

Auch aus medizinischer Sicht macht eine Begutachtung durch Psychiater keinen Sinn mehr, denn die WHO hat ja erst vor kurzem durch die Einführung des Begriffs „Geschlechtsinkongruenz“ (auch wenn die endgültig erst in ein paar Jahren durch alle Gremien beschlossen sein wird) deutlich gemacht: Menschen mit Geschlechtsinkongruenz sind nicht psychisch krank (daher auch der neue Begriff, der „Transsexualität“ ersetzt). Wenn diese Gruppe aber nicht psychisch krank ist, gibt es auch für den Gesetzgeber keinen Grund, das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch eine psychiatrische Begutachtung einzuschränken, wenn man seinen Vornamen und Personenstand ändern will (GG Art 2 Abs 1).

Dieser Beitrag wurde unter Bildung, Geschlechtsinkongruenz, Recht, TS abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten zu Der Bundesverband trans* hat eine Petition

  1. Pingback: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat sich für | aufwind2012 – soli deo gloria

  2. Pingback: das deutsche Institut für Menschenrechte hat | aufwind2012 – soli deo gloria

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert