Der Spiegel brachte in seiner Online-Ausgabe

einen lesenswerten Artikel über das, was transsexuelle / transidente Menschen erleben, wenn sie medizinische Hilfe bei einer Geschlechtsangleichung brauchen. Leider wird im Text nicht so deutlich, dass eigentlich die rechtliche Ebene der Begutachtung nur für die Vornamens- und Personenstandsänderung, nicht aber für das medizinische Verfahren notwendig ist (zumindest in der Theorie sollten die Gutachten für die med. Unterstützung bei einer Geschlechtsangleichung nicht nötig sein – in der Praxis fordern die Krankenkassen aber vor einer Kostenübernahme einer Operation oft die Gutachten an).

Ich bin gespannt, wann sich das, was das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, auch in einem modernen Transsexuellenrecht findet:

>Was die Betroffenen schon lange wissen, hat auch das Bundesverfassungsgericht erkannt. Im Beschluss zur „dritten Option“ erklärte es, dass Geschlecht nur subjektiv bestimmbar ist.<<

 

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