Schutzräume und das Selbstbestimmungsgesetz

sind ein Thema in diesem Artikel der Süddeutschen Zeitung von Susan Vahabzadeh. Dazu mein Kommentar hier als offener „Leserbrief“:
Angeblich werden ja entsprechende Einwände – so ihre Sicht – nicht diskutiert, weil man nicht als transphob gelten will. Ich will deshalb einen zentralen Einwand aufgreifen:

Zitiert wird im Artikel >>Christian Steinberger, Fachanwalt für Strafrecht in München: „Was sage ich denn einem Mandanten, der sich umgemeldet hat und seine sechs Jahre Strafe wegen Vergewaltigung jetzt im Frauengefängnis absitzen will?“<<

Ein Einwand, der deutlich macht, wie bestimmte Räume mehr geschützt werden müssen als andere. Im Blick auf Sexualstraftäter gibt es die Möglichkeit, das erweiterte Führungszeugnis abzufragen (und die sollte im Selbstbestimmungsgesetz im Blick auf Schutzräume evtl. verankert werden – da bin ich durchaus dafür).
Wer in einem erweiterten Führungszeugnis entsprechende Einträge hat, muss eben nach dem bisherigen Verfahren eine dauerhafte „Transsexualität“ „nachweisen“. Im Vergleich zur Gesamtzahl der betroffenen Personen ist die Anzahl der Straftäter aber gering.
Und ähnlich wie beim Führerschein ist derjenige, der einen anderen Menschen kurz nach dem Führerschein mit 18 betrunken und gegen die Straßenverkehrsordnung durch einen Autounfall zu Tode bringt oder schwer verletzt auch kein Argument, um alle anderen (und die große Mehrheit missbraucht ihr Recht eben nicht) vor der Fahrprüfung zum psychiatrischen Gutachter zu schicken. Klar gibt es in so einem konkreten Fall einen massiven Missbrauch des Rechts, ein Fahrzeug zu führen – aber es ist eben Grundsatz in einem Rechtsstaat, dass erst einmal für alle, die einen Führerschein machen, die Unschuldsvermutung gelten muss. Erst im Nachhinein muss eingegriffen werden. Das gilt auch für Schutzräume und Übergriffe gegen Frauen und durch das erweiterte Führungszeugnis kann man Frauen und andere Menschen vor solchen Menschen schützen.

D.h. für die die große Mehrheit der Transsexuellen sollte dagegen das bisherige Verfahren keine Rolle mehr spielen, sondern die Unschuldsvermutung gelten.

Das sollte eigentlich ein Rechtsanwalt auch wissen und als Argument gelten lassen – mich würde sehr interessieren, ob Frau Vahabzadeh und Herr Steinberger nun umgekehrt auch auf diese Argumentation eingehen, auch wenn mein Blog nicht die Reichweite hat, wie die Süddeutsche Zeitung.

Und klar: Man könnte Ausnahmeregeln, die die Hürden höher hängen auch dort verlangen, wo ein Quote vorgeschrieben ist, wenn man Missbrauch verhindern will. Aber sind die „DAX-Vorstände“, die eine Vornamens- und Personenstandsänderung durchführen, um eine Quote zu erfüllen nicht doch ein wenig ein an den Haaren herbeigezogenes Argument, weil man eigentlich kaum rationale Argumente gegen die IMAG-Rechtsgutachten der Bundesregierung von 2017 hat, Frau Vahbzadeh?
An manchen Stellen drängt sich ein Vergleich mit dem Bundeswehrsoldaten Franco A. auf. Dieser spielte den syrischen Flüchtling, der einen Anschlag plante, um letztlich Hass auf Flüchtlinge zu schüren. Aber soll man deshalb alle anderen Soldaten unter Generalverdacht stellen, weil es Menschen gibt, die ihre Freiheit missbrauchen? Diese Frage stellt sich angesichts des Artikels von Frau Vahabzadeh auch. Er arbeitet letztlich mit  dieser Verdachts-Mythik vom „gefährlichen (transsexuellen) Menschen“, wie sie immer wieder als Muster in ideologischen Argumentationen vorkommt – ohne klare Statistiken und Studien, wie man das eigentlich bei einer seriösen Tageszeitung erwarten würde. Schade! Das zu hinterfragen hat nichts mit Transphobie zu tun, sondern mit einer traurigen Geschichte unseres Landes, in der es Zeiten gab, in der Ideologen genau mit solchen Feindbildern Ängste, Spaltung und Haß schürten. Schade, dass in den Parteien der GroKo in der vergangenen Woche solche Feindbilder (zu denen ich hier schon mehr schrieb) weiter die Mehrheit hatten und die Entwürfe zum Selbstbestimmungsgesetz (wieder einmal wie vor der letzten Bundestagswahl) abgelehnt wurden.

Felicia Ewert bringt es in einem ZEIT-Interview die Argumentation mit dem „Frauengefängnis“ gut auf den Punkt: „Als ob jetzt irgendwelche Typen, die cis sind, zum Standesamt gehen würden, um danach überall im Alltag mit einem geänderten Perso herumzulaufen und sich ständig erklären müssen.“

Einige weitere Artikel machen deutlich, wie manche (Gott sei Dank nicht alle) exklusiv-feministischen Behauptungen sehr eng mit extrem rechten politischen Positionen zusammenhängen:

* Freedom Alert (in englischer Sprache)

* und zum Versuch, Tradwife zum Trend zu machen findet man hier einen Beitrag

* zur exklusiven Planung des LFT hier ein Kommentar

* in diesem Blog findet man an anderer Stelle auch mehr zu denen, die entsprechende TERF-Positionen vertreten (wie zuletzt auch eine Bundestagsabgeordnete in einem Facebook-Posting). Die Abkürzung TERF wird hier genauer erklärt.

Man sieht, wie es immer wieder neu Versuche gibt, statt Inklusion und Gleichberechtigigung als erstrebenswertes Ziel einer Gesellschaft zu haben, auf Exklusion und Verschiedenheit gesetzt wird.
Dann wird aber sehr schnell fraglich, was der im Grundgesetz verankerte Gedanke der Gleichheit und Würde aller Menschen noch soll, wenn bestimmte Gruppen davon nichts spüren und entsprechende Gesetz wie das Transsexuellengesetz von Parteien nicht geändert werden?
Grade wenn jemand Christ ist, sollte der Gedanke der Ebenbildlichkeit aller Menschen selbstverständlich sein und deshalb all das, was der Gleicheit aller entgegensteht, hinterfragt werden. Das gilt natürlich besonders für den Gesetzgeber und z.B. das Personenstandsrecht. Es gibt keinerlei Grund, in diesem Bereich eine betroffene Mehrheit von Menschen anders zu behandeln als den Rest der Bevölkerung (mit Ausnahme derer, die einen entsprechenden Eintrag im erweiterten Führungszeugnis haben).

Update 16.6.2021
Auf Grund einiger Hinweise, dass die Abkürzung „TERF“ oft mit Aufrufen zu Gewalt und Hass verbunden ist, distanziere ich mich an dieser Stelle klar von entsprechenden Aufrufen. Ich werde aus genau diesem Grund auch versuchen, künftig eine andere Begrifflichkeit zu finden (bislang kenne ich allerdings nur wenige Vorschläge diesbezüglich – falls jemand dazu einen Kommentar schreiben will: Nur zu!).

Im Blick auf die Frage, was die biologische Basis von „Geschlecht“ habe ich aber ein weiteres Verständnis von Humanbiologie, als es auf entsprechenden Seiten (z.B. terfisaslur) der Fall ist – und es geht mir dabei keineswegs darum, Frauen ihre Körperlichkeit abzusprechen („erasing“), sondern ich lade ein, ein inklusiveres weiteres Verständnis von Körperlichkeit und Leiblichkeit zu bedenken. Insbesondere da, wo Geschlecht auf das Genital- oder Gonadalgeschlecht (zu den Begriffen vgl. Haupt, Sie sind ihr Gehirn, S.20 – hier zu finden: https://trans-evidence.com/archiv/) reduziert wird, halte ich das für eine Verengung der biologischen Grundlagen und frage kritisch, warum nicht auch das Hormongeschlecht, das genetische und das neuronal verankerte Geschlecht mit diskutiert werden, wenn entsprechende Diskurse geführt werden.

Update 6/21: Bei der Heinrich-Böll-Stiftung fand ich einen interessanten Artikel mit samt dem Vorschlag, statt von TERF besser von FARTs zu sprechen (Feminismus aneignende regressive Trans*hater.). Allerdings wird das Phänomen des Hasses auf die entsprechenden Gruppen, die man bei terfisaslur findet, nicht näher ausgeführt.

Update 2/2022: Angesichts der Rede von Frau v. Storch im Bundestag, in der sie neben Deadnaming auch noch Tessa Ganserer ihr Geschlecht absprach, macht es vermutlich mehr Sinn von „gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ zu sprechen, die sich sowohl bei Frau v. Storch und Teilen ihrer Partei als auch im EMMA-Artikel und auch im Verhalten des ehemaligen Abgeordneten Mathias Brodkorb zeigte: Alle polemisieren gegen das Selbstbestimmungsgesetz und denen, die davon profitieren würden und polemisieren mit teilweise völlig an den Haaren herbeigezogenen Feindbildern und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – angesichts der Publikationen von Herrn Brodkorb verwundert es mich es bei ihm besonders. Bei all der Polemik fällt mir besonders auf, wie in der gesamten Argumentation das Thema „Neurobiologie“ wegfällt, obwohl es in diesem Bereich seit vielen Jahren Forschungsergebnisse zum Thema Ätiologie von Transsexualität gab. Man kann also sehr wohl mit Biologiekenntnissen rechtfertigen, warum Tessa Ganserer eine Frau ist, denn das „wichtigste Geschlechtsorgan sitzt zwischen den Ohren“ (Prof. Dr. M. Diamond). Dazu habe ich andernorts im Blog viel geschrieben.

Update 2.4.2022: Manchmal werfen Feministinnen uns vor, wir würden häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt ignorieren. Mir persönlich war diese Thematik noch nie egal. Schon durch meine Tätigkeit in der Seelsorge habe ich leider genug Gewaltopfer* kennengelernt. Deshalb bieten wir in Erding  eine Reihe zum Thema „häusliche Gewalt / sexualisierte Gewalt“ an. Mehr dazu auf der Internetseite der evang. Kirche Erding.

Update 26.10.2022: Wie eine kleine Anfrage (20/3597) zum Selbstbestimmungsgesetz (bemerkenswerterweise durch die AfD) ergab, sieht die Regierung in ihrer Antwort (20/3920) keine Notwendigkeit “ für besondere Schutzvorkehrungen für Frauenhäuser im Zusammenhang mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz.“
Begründung: Es gibt bereits seit 2001 ein Gewaltschutzgesetz, dass die betroffenen Personen schützt. >>Überdies gelte das zivilrechtliche Gewaltschutzgesetz allgemein für alle Menschen, die Opfer von Gewalt oder deren Androhung geworden sind. „Daher sind das Gewaltschutzgesetz und seine Schutzmöglichkeiten (wie beispielsweise Kontakt- und Näherungsverbote) bereits jetzt auch bei Frauen in Frauenschutzräumen, die Opfer von Übergriffen durch andere Personen geworden sind, anwendbar“, heißt es in der Antwort.<< (Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-917988?fbclid=IwAR0UW7iyCeBwx6q31r0aHPSFhjHMfaAJZkSCE0q2FVKo-Po8vgZyC8Ng5NM eingesehen am 26.10.2022)

 

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