Die englische Übersetzung der EKHN Broschüre „Zum Bilde Gottes geschaffen – Transsexualität in der Kirche“

ist nun fertig und hier downloadbar (ab sofort auch auf der offiziellen Kirchen-Website der EKHN) – ein Ostergeschenk des Vereins Kreuzweise-Miteinander e.V. an die Community, dass durch die großartige ehrenamtliche Übersetzungstätigkeit von Rachel Rosenbaum und Max Charlotte Mesters möglich wurde. Das Layout stammt von Feenial Design und ist wie immer überzeugend…

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern frohe und gesegnete Ostern mit dem alten christlichen Ostergruß: Der HERR ist auferstanden – er ist wahrhaftig auferstanden! Möge diese Wirklichkeit für viele Menschen mehr erfahrbar werden angesichts von so viel Leid!

Weitere Übersetzungen und die deutsche Ausgabe findet man hier auf der EKHN Internetseite zum Download.

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Das Selbstbestimmungsgesetz geht in die nächste

Runde: Laut Informationen der SZ (Ausgabe 25./26.3.2023, S.6) haben sich Bundesjustizminister Buschmann und Familienministerin Paus auf einen Entwurf geeinigt, der das TSG ablöst. Allerdings gibt es Einschränkungen gegenüber den Entwürfen, die Grüne und FDP früher vorgelegt hatten:

  • nach der Abgabe des Antrags gibt es eine Wartefrist von 3 Monaten, bis der Antrag wirksam werden soll.
  • frühestens nach einem Jahr soll eine erneute Änderung von Vornamen und Personenstand möglich sein.
  • Private Anbieter (z.B. Schwimmbäder, Saunen) sollen auf Grund der „äußeren Erscheinung“ Menschen mit Verweis auf das Hausrecht ablehnen können.
  • Kinder unter 14 Jahren sollen nur dann Vornamen und Personenstand ändern können, wenn die Erziehungsberechtigten das beantragen;
  • Kinder ab 14 Jahren können im Streitfall mit den Erziehungsberechtigten via Gericht eine Entscheidung treffen lassen, falls „das Kindeswohl gefährdet ist“.

Man darf gespannt sein, ob Gerichte solche Regelungen akzeptieren oder manches nachjustiert werden muss.
Zumindest im Blick auf Führerschein, Personalausweis, ec-Karte und Krankenversicherung etc… kann dieses Gesetz eine Erleichterung für viele Betroffene sein.

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Wie stark wird Nuradi A., der für den Tod von Malte C. veranwortlich ist,

am Ende bestraft werden? Die Staatsanwaltschaft forderte laut dem Portal queer.de nun
5 Jahre Jugendstrafe. Am Mittwoch soll das Urteil gesprochen werden. Man darf gespannt sein.

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Prof. Dr. Thorsten Dietz und Prof. Dr. Tobias Faix haben in

dem Ethik-Podcast Karte und Gebiet die 18. Folge veröffentlicht, in der es um grundlegende Informationen zum #Selbstbestimmungsgesetz und noch allgemeiner zu #Transidentität geht. Ich verlinke diesen Podcast gerne, weil er allgemeinverständlich ist und eine gute Einführung in die Thematik bietet. Ich danke diesen Allies für ihr Engagement!

Update 21.3.2022: In Folge 20 des Podcasts gehen beide auf Fragen und Kommentare zu Folge 18 ein. Ebenso wird darin das Thema Queer-Theorie und Intersektionalität aufgegriffen.

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Desinformationen, Fakenews und Mythen können Teil von Agnotologie sein, doch

viele Menschen haben noch nie von Agnotologie gehört. Darum möchte ich hier den entsprechenden Artikel bei Wikipedia als Einführung verlinken.

Warum das insbesondere auch für Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ein wichtiges Thema ist, wird in diesem Beitrag von Eva Mahr in der Frankfurter Rundschau (leider nicht mehr online) deutlich, der ebenfalls dazu Faktenchecks macht und durch den einem deutlich werden kann, wie hier gezielt Desinformation im Mäntelchen der Wissenschaft (bei genauerer Prüfung aber eben schnell als Agnotologie enttarnbar) gestreut wird.

In unserer Kirchengemeinde in Erding planen wir ab Herbst eine Vortragsreihe im Rahmen der Erwachsenenbildung zum Thema „Desinformation, Fakenews und Wahrheit als christlicher Wert“, in der die Agnotologie natürlich auch Thema ist. Wir freuen uns dazu über Vorschläge, welche Referent:Innen wir einladen könnten/sollten (vielleicht in Form eines Kommentars unter diesem Blogbeitrag). Danke!

Update: Mehr dazu in diesem Beitrag hier.

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neuronal verankerte Varianten der Geschlechtsentwicklung (Hirngeschlecht)

sind schon lange ein Thema in meinem Blog, denn 2012 entdeckte ich durch die Hinweise von Dr. Haupt, dass es dazu seit einiger Zeit schon Studien und Publikationen aus dem Bereich der Neurobiologie bzw. Neurowissenschaft gibt. Mein inneres Coming out war da schon geschehen (Fasching 2011) und das erste Coming out gegenüber meiner Frau ebenso (November 2011). Ich schreibe das deshalb hier, weil ich mir unabhängig von dem, was ich ab 2012 entdeckte, mich outete und sowohl meine Ehe wie auch meinen Beruf riskierte, aber mein innerer Leidensdruck, meine Diskrepanz zwischen dem, was ich an mir sah und dem, wie ich mich als Frau wahrgenommen hatte, war extrem. D.h. unabhängig von irgendwelchen neurobiologischen Publikationen traf ich 2011 die Entscheidung, mich auf den Weg einer Geschlechtsangleichung zu machen.
Die erste Frage war dabei: Wie schaffe ich es, meine Ehe evtl. „zu retten“. Dazu fand ich eine erste Hilfe im Realo Forum. Aber nun zum Thema Neuroforschung: Das, was ich da entdeckte, war letztlich ein weiteres Puzzleteil, das mir half, mich auszudrücken und das, was ich erlebte, in Worte zu fassen um mich anderen Menschen gegenüber verständlicher zu machen. Zumindest bei denen, die das interessierte war der neurobiologische Ansatz dabei sehr hilfreich (z.B. mein damaliger Dekan in Landshut wie auch die Landshuter Zeitung).

Nun bekam ich dazu einige Fragen gestellt, auf die ich hier eingehen will:

1. Gibt es dazu auch deutsche Literatur?
Die meisten internationalen Fachaufsätze sind in englischer Sprache publiziert und wer bei pubmed recherchieren will, kommt um entsprechende Sprachkenntnisse nicht herum. Aber es gibt auch ein paar Publikationen, in denen in deutscher Sprache die Thematik beschrieben wird, auch wenn ich nicht sehr viele kenne und mich über weitere Hinweise via Kommentarfunktion freue!
An Büchern fallen mir vor allem ein:
– Das Geschlecht in mir, Hg. Gerhard Schreiber; deGruyter Verlag, 2019; darin sind die zentralen Aufsätze des Buchs „Transsexualität in Theologie und Neurowissenschaften“ von 2016 in deutscher Sprache übersetzt enthalten – vor allem die aus dem engeren Bereich der Neuroforschung;
– Transsexualität in Theologie und Neurowissenschaften; Hg. Gerhard Schreiber (dort sind leider nicht alle Aufsätze in deutscher Sprache, dafür aber ingesamt eine noch breitere Übersicht zum Thema) (deGruyter 2016)
– Das Gehirn und die innere Welt, Mark Solms und Oliver Turnbull (1. Auflage 2004) – antiquarisch online erhältlich;

Dann gibt es die Broschüre „Zum Bilde Gottes geschaffen – Transsexualität in der Kirche“ (kostenfrei als .pdf bei der EKHN downloadbar oder bestellbar, auch in polnischer und portugisiescher Sprache erhältlich). Auch dort beschäftigt sich ein Abschnitt mit der Neuroforschung und der Leiblichkeit.

Und vor kurzem erst entdeckte ich eine Dissertation von Andreas Josef Kugel in deutscher Sprache, die sich mit dem Thema Phantomschmerzen, Phantomkörperwahrnehmung und Neuroplastizität beschäftigt. Diese Dissertation ist deshalb so hilfreich, weil sie auch auf die Frage eingeht, ob durch das Phänomen der „Neuroplastizität“ evtl. die bisherige Forschung in Frage gestellt wird. Darauf werde ich gleich ausführlicher eingehen. Zunächst aber: Was neuronal vorgeburtlich fest verankert ist, unterliegt nicht der sogenannten „Neuroplastizität“, d.h. wer eine Phantompeniswahrnehmung hat, bei dem ändert sich durch chirurgische Maßnahmen solange nichts, bis eine entsprechende gute Penoid-Prothese die Phantomschmerzen abbaut – aber derjenige nimmt sich eben auf Grund der von Ramachandran beschriebenen Phantomkörperwahrnehmungen als Mann wahr, selbst wenn er mit einer Vagina geboren wurde.
Mit dem Phänomen der Neuroplastizität  beschreibt man im Prinzip die Wandlungsfähigkeit und Reparaturfähigkeit des menschlichen Gehirns. Sogar nach einem Schlaganfall, in dem viele Zellen im Gehirn betroffen sind, kann sich durch Reha etc… vieles an Fähigkeiten wieder regenerieren. Und durch Übung kann vieles trainiert werden, sofern es einmal neuronal im Cortex angelegt war. Dazu ein Zitat: Im sensomotorischen Cortex, dem Teil der Gehirnrinde, der für das Fühlen zuständig ist, sind alle Körperregionen und Körperteile abgebildet. Daran verändert auch eine Amputation nichts.“ (Quelle: https://t1p.de/ghvgn eingesehen am 26.11.2022) Wenn also im sensomotorischen Kortex vorgeburtlich das Körperteil „Penis“ angelegt ist, obwohl auf Grund einer Variante der Geschlechtsentwicklung keiner sich entwickelte (oder er auf Grund eines Unfalls verloren ging), ist eine dauerhafte geschlechtsleibliche Diskrepanzerfahrung vorhanden, die so massiv sein kann, dass erst durch einen Penisaufbau (im Artikel ist von Prothesen die Rede) der Phantomschmerz verschwindet. Gleiches gilt für Phantombrustwahrnehmungen im Blick auf die Wirkungen der Hormontherapie usw…. Dazu zwei Zitate aus der Dissertation von Andreas Josef Kugel mit dem Titel „Inzidenz neuropathischer Schmerzen nach Orchidektomie und geschlechtsangleichender Operation“ (Tübingen 2020, S.61-66): Weil die von uns untersuchten transsexuellen Frauen im Vergleich zu den orchidektomierten Patienten keine Phantomschmerzen im Hodenbereich hatten, muss somit nach dem Verständnis der oben zitierten bisherigen Untersuchungen das Repräsentationsareal der abgelehnten Geschlechtsorgane entweder nicht vorhanden oder sehr klein sein. Das bedeutet, dass Reorganisationsvorgänge kaum stattfinden können.“ (es gibt also keine Neuroplastizität im Blick auf die neuronal nicht angelegten Körperteile).
Und: „Umgekehrt könnten diese Frauen eine weibliche Phantombrust verspüren oder transsexuelle Männer einen Phantompenis schon vor der jeweiligen operativen Geschlechtsangleichung wahrnehmen, wenn die Repräsentanz funktionell oder epigenetisch veränderlich ist.“
Oder einfacher ausgedrückt: Es gibt (wobei die Forschung noch nicht eindeutig ist, ob durch Gene, Epigenetik oder andere vorgeburtliche Einflüsse im Mutterleib) neuronale Veränderungen der „Körperlandkarte“, die den Betroffenen früher oder später deutlich machen wer sie im Blick auf ihr Geschlecht sind („Geschlechtsidentität“). Das geschieht unabhängig von der Gesellschaft oder Kultur und ist deshalb in verschiedenen Kulturen nachweisbar, ebenso wie zu unterschiedlichen Zeiten der menschlichen Geschichte.

Und noch etwas fällt auf: Wegen der neuronalen festen vorgeburtlichen Verankerung
* liegt ein „innerer Zwang“ vor, im „Gegengeschlecht“ leben zu müssen, wie es die Väter des TSG schon lange vor den Entdeckungen der Neurobiologen formulierten
* ist Transsexualität auch nicht therapierbar im Sinne einer reparativen Therapie. Es gibt ein trauriges Beispiel in der Medizingeschichte, wo ein entsprechend (nach heutiger Medizinethik absolut unethisches Experiment) von dem Psychiater John Money an David Reimer gemacht wurde (einfach via google zu finden). Es endete mit dem Suizid von D. Reimer.

Mit diesen Gedanken verabschiede ich das Jahr 2022 und wünsche allen Lesenden Gottes Segen für 2023!
Eure
Dorothea

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Die medizinische Versorgung von Menschen mit einer Inkongruenz

im Blick auf ihr neuronal verankertes Wissen des eigenen Geschlechts ist ein Dauerthema. Seikowski zeigte ja bereits vor einiger Zeit in einer Studie an über 1000 von Geschlechtsinkongruenz betroffenen Personen, wie wichtig eine schnelle medizinische Versorgung mit Hormontherapie ist (publiziert in G. Schreiber (Hg.), Das Geschlecht in mir  und in „Praktiken von Transdiskursen“ mit Update versehen). Ergebnis seiner Studie: Ab dem Zeitpunkt der Hormontherapie sinken die Begleiterkrankungen (Komorbiditäten) auf dem, was sonst im Durchschnitt der Bevölkerung da ist. Das bedeutet: Durch die Gabe von Hormonen handelt der Staat und das Gesundheitswesen letztlich präventiv, wenn er dadurch andere Begleiterkrankungen verhindert.
Nun zeigt auch ein Artikel über das britische Gesundheitswesen in eine ähnliche Richtung. Man findet ihn hier im Portal queer.de.

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Der Humangenetiker Prof. Dr. Diethard Tautz wird

in einem Beitrag vom RBB (Kontraste-Sendung vom Do 13.10.2022 | 21:45) zitiert:

„Wir haben eine Geschlechtsbestimmung ganz am Anfang der Embryonalentwicklung, das geht über X- und Y-Chromosomen, und von daher entstehen dann auch die primären Geschlechtsmerkmale. Aber wissenschaftlich gesehen ist das eben nicht das Ende der ganzen Entwicklung, sondern danach kommen sehr viele weitere Entscheidungen, da sind sehr, sehr viele weitere Gene beteiligt. Der Vortrag geht aber nicht auf all das ein, was hinterherkommt. Deswegen betrachtet er sozusagen nur die halbe Wahrheit des Ganzen mit der Aussage, dass es dann hinterher nur zwei Kategorien geben kann, das stimmt eben so nicht, das können wir so heute nicht mehr sagen.“

und weiter unten:

>>Gegenüber dem ZDF äußerte sich Prof. Tautz wie folgt:

„Es gibt keine klaren Kategorien männlich/weiblich, es gibt nur einen Durchschnitt. Das heißt, dass die meisten Menschen auf einer der Seiten des Durchschnitts sind, aber eben nicht exakt der Durchschnitt. Deswegen ist dieses Konstrukt Mann/Frau eigentlich ein Kultur-Konstrukt, denn die Diversität ist viel größer.“<<

Ich finde es hilfreich, wenn seriöse Wissenschaftler, wie Prof. Tautz (und beim RBB wird auch Prof. Voss zitiert) zum Thema „Vielfalt“ und „biologisches Geschlecht“ erwähnt werden. Vermisst habe ich im Beitrag einen Hinweis auf die Bedeutung des neuronal verankerten Geschlechts – aber dazu habe ich hier ja schon viel gebloggt und entsprechende Studien verlinkt…

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CPA (Cyproteronacetat) war Thema einer Warnung

des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – das BfArM ist Europas größte Arzneimittel-Zulassungsbehörde) und einer dort veröffentlichten Risikoinformation (rote Hand Brief), die ich erst jetzt entdeckt habe (die Warnung ist aus dem Jahr 2020). Den Hinweis auf diese Risikoinformation habe ich beim VDGE Blog entdeckt.
Klinische Anzeichen und Symptome eines Meningeoms können unspezifisch sein und können Sehstörungen, Hörverlust oder Ohrensausen, Geruchsverlust, sich mit der Zeit verschlimmernde Kopfschmerzen, Gedächtnisverlust, Krampfanfälle oder Schwäche der Extremitäten umfassen.“ so der rote Hand Brief, den man beim BdArM als .pdf herunterladen kann. Im Hinweistext wird auch auf eine entsprechende frühere Warnung hingewiesen.
Schon bei kumulierten Dosen über 3 Gramm steigt die Inzidenz (pro 100.000) von 4,5 auf 23,8 und bei Dosen von 12-36 Gramm auf 26 usw…. – so eine Studie mit 253.777 Frauen, die im rote Hand Brief ausführlich dargestellt wird. „Eine kumulative Dosis von beispielsweise 12 g kann einem Behandlungsjahr mit 50 mg/Tag für 20 Tage
pro Monat entsprechen.
“ so die Risikoinformation (.pdf).

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Gender and Crime

ist der Titel einer Online-Tagung, die ich gerne in meinem Blog erwähne, weil sie vielleicht zur Versachlichung der Debatte um das #Selbstbestimmungsgesetz einerseits und zur besseren Prävention von häuslicher und sexualisierter Gewalt beiträgt.

Untertitel der Tagung: Sexuelle Selbstbestimmung und geschlechtsspezifische Gewalt
Termin: 24.25. November 2022„Wir laden Sie herzlich zu der zweiten Ausgabe unserer OnlineTagung zum Thema Gender & Crime Sexuelle Selbstbestimmung und geschlechtsspezifische Gewalt ein. Die Tagung beschäftigt sich mitden Gender und Geschlechteraspekten in Strafrecht und Kriminologie und fokussiert besonders
geschlechtsspezifische Gewalt, u. a. Femizide, Catcalling und antifeministische Ideologien.“
Hier der Kurzlink, mit dem man alle weiteren Infos zur Tagung findet:

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