auf eine aktuelle epetition wird hingewiesen

Derzeit ist eine epetition an den deutschen Bundestag in der Mitzeichnungsphase. Sie engagiert sich für trans* Flüchtlinge und ist hier verlinkt: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_08/_22/Petition_156274.nc.html 

Angesichts des erst am 20.11. vergangenen Gedenktages an die ermordeten Trans* Personen weltweit (TDOR), scheint mir so eine Petition sehr wichtig. Daher bitte gerne teilen und zur Mitzeichnung einladen!

 

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Veranstaltungsreihe der evangelische Kirchengemeinde Euskirchen

In der evang. Kirchengemeinde Euskirchen gibt es demnächst (ab 6.11.2023) einige interessante Veranstaltungen zum Thema Queer und Kirche.

Man findet sie in einer Übersicht auf der Homepage hier verlinkt.

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Aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts

Ein aktuelles des zum Thema „Mastektomie“ bei nichtbinären Menschen findet man unter dem Aktenzeichen B 1 KR 16/22 bzw. hier unter folgendem Kurzlink: https://t1p.de/bsg23

Dazu sollte man sich auch klar werden, was man unter „Phänotyp“ versteht – daher hier ein entsprechender Eintrag von Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Ph%C3%A4notyp

Was das Urteil konkret bedeutet: Wer sich -binär einsortiert hat vorerst keinerlei Anspruch auf #Maßnahmen, insbesondere . Für diejenigen, die bereits medizinisch die Transition angefangen haben, gibt es einen „Vertrauensschutz“.

Ob und in wie weit binäre trans* Personen (#transsexuelle Frauen / Männer) davon betroffen sein werden, wird die spannende Frage werden – denn bis der entsprechende Klarheit schafft, kann es sicher einige Monate dauern.

Inzwischen gibt es dazu in den Medien einige Artikel, die man via google finden kann…

Meiner Meinung nach braucht es dringend eine klarere Ausdrucksweise, denn „nicht-binär“ sagt letztlich nur, dass sich jemand weder als noch als versteht, aber nicht, warum diese Person einen klinisch relevanten haben kann.
Das wird nur dann deutlicher, wenn man von verankerten der spricht, die eben eine #körperliche im Blick auf einzelne Organe erzeugen kann und deshalb z.B. eine erfordern, nicht aber eine komplette medizinische Geschlechtsangleichung.

Diese Fakten muss man dem GBA und damit auch den Juristen vermitteln können. Darum ist Präzision im Blick auf die eigene Begrifflichkeit so wichtig – und das Urteil zeigt ja, wie beim „#Phänotyp“ dann die Fragen aufkommen (wobei das Gericht anscheinend eben nur die Frage nach einem äußerlich sichtbaren Phänotyp im Blick hatte, nicht aber die neuronale Komponente, die ja einen erst dazu bringt, sich entsprechend zu outen…).

Update: Hier noch ein informativer Beitrag der TIN-Rechtshilfe, die beim Verfahren mit dabei war…

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Die neuen Leitlinien der WPATH (SoC 8)

Die neuen Leitlinien der WPATH –
in englisch genannt „Standards of Care for the Health of Transgender and Gender Diverse People, Version 8″ – sind nun in englischer Sprache als Kapitelübersicht online hier zu finden. Neu sind Abschnitte zum Thema Erziehung, Eunuchen, nicht-binäre Menschen, und „sexual health“. In englischer Sprache wird hier ausführlich erklärt, was alles neu in den SoC 8 zu finden ist. Den gesamten englischen Text der SoC8 findet man bei den „chaptern“ oben verlinkt im Titel Soc8 hier bzw. hier (warum die Links durchgestrichen sind, ist mir unklar – bei mir funktionieren sie). Hier noch ein weiterer Link zum Fulltext via DOI.

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eine coole Interpretation von §45b PStG

las ich neulich. Demnach fordert der Gesetzgeber für eine VÄ/PÄ eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“. Aber im Gesetzestext fehlt anscheinend eine Angabe, ob das ab Geburt so vorliegen muss. Demnach kann natürlich auch durch eine Hormontherapie eine entsprechende Variation des Hormonspiegels und damit eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegen. Jemand, mit dem ich Kontakt habe, hat auf diesem Weg via Attest und §45b PStG seinen Vornamen und Personenstand ändern können.

Der Vorteil des 45b Verfahrens im Vergleich mit dem Selbstbestimmungsgesetz ist ja, dass hier keine automatische Datenübermittlung an zig-Behörden erfolgt…

Update: Mehr zu diesem Thema im Forum des Vereins Kreuzweise-Miteinander für Vereinsmitglieder….

Update2: Zum Thema Varianten der Geschlechtsentwicklung (NVSD) habe ich schon einiges gebloggt (z.B. hier über die Uniklinik Ulm und ihre Sicht zum Thema), ebenso Julia Monro in ihrem fundierten Blog zum Thema §45b.

#Selbstbestimmungsgesetz

 

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Agnotologie gibt es auch im Bereich trans*, wie man

merken kann, wenn man sich mit dem sogenannten „ROGD“ Phänomen beschäftigt. Das ist nämlich nichts wissenschaftlich seriöses, sondern pure Fake-Wissenschaft. Aber der Reihe nach:

Agnotologie beschäftigt sich mit der Frage, „wie Unwissen durch Manipulation, irreführende, falsche oder unterdrückte Informationen, Zensur oder andere Formen absichtlicher oder versehentlicher kulturpolitischer Selektivität geschaffen oder gesichert werden kann.“ (Wikipedia)
In einer Arte Dokumentation „Forschung, Fake und faule Tricks“ (leider nicht mehr in der Mediathek) stand dazu als Info: „Ob Asbest, CO2-Emissionen, 5G oder Corona: Im immer hitzigeren Ringen um die Wahrheit kommt der Wissenschaft die fragwürdige Rolle des Meinungsmachers zu, und dazu wird sie nach Belieben beeinflusst, manipuliert und untergraben. Die Reportage zeigt anhand mehrerer großer Umwelt- und Gesundheitsskandale die Strategien zur Instrumentalisierung der Wissenschaft.“ (Link zur Quelle)

Es gibt also etliche „Anwendungsfelder“, wenn Konzerne oder Superreiche ein Interesse haben, Menschen dumm zu halten. Das gilt auch für die „ROGD-Forschung“ (Rapid Onset Gender Dysphora). Grundlegend informiert der Blog von Cornelia Mertens dazu.
Wie man hier lesen kann, zeigt sich immer wieder neu, dass entsprechende „Studien“ nichts wert sind und erst vor kurzem wieder eine entsprechende „Studie“ zurückgezogen wurde. Daher: Prüft alles und fragt: Wem nutzt so eine Theorie?
Wenn man davon ausgeht, dass es neuronal verankerte Varianten der Geschlechtsentwicklung gibt (worüber ich hier mehrfach gebloggt habe), dann ist klar, dass es mehr oder weniger intensive Formen von Geschlechtskörperdiskrepanz bzw. Phantomkörperwahrnehmungen geben kann, die einem Menschen schon früh bewusst werden können. Wann sich jemand äußert hängt natürlich davon ab, wie schnell jemand entsprechende Begriffe kennenlernt – und durch das Internet und die Verbreitung von Smartphones ist es kein Wunder, wenn heute junge Menschen sich früher entsprechend outen als die Boomer-Generation es konnte.

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Es gibt viel Kritik am Text des vom Kabinett der Ampel

beschlossenen Selbstbestimmungsgesetzes. Den Text des vom Kabinett beschlossenen Entwurfs findet man hier.
Die Kritik bündelt eine Petition, die man hier nachlesen und ggf. mitzeichnen kann. So heisst es in der Petition:

Wir – über 330 feministische Autor*innen, Creator*innen, Jurist*innen, sowie Vertreter*innen u.a. aus queeren Vereinen, Frauenverbänden, Frauenhäusern, der Frauen-, Mädchen- und Gleichstellungsarbeit fordern:

Streichen Sie die Misstrauensparagrafen!

Die Ministerien haben die Fachexpertise der Verbände ignoriert. Jetzt ist es an den Regierungsparteien: Lösen Sie ihr Versprechen “Fortschrittskoalition” zu sein ein! Das Gesetz darf nicht zu weiteren Diskriminierungen und Ausschlüssen für trans*, inter und nicht-binäre Menschen führen!

Es kann z.B. nicht sein, dass diesen unnötige Wartezeiten zugemutet werden. Dass sie von Sportvereinen oder Wettbewerben ausgeschlossen werden können. Oder dass z.B. Saunabetreibenden im Gesetz suggeriert wird, sie könnten trans*, inter und nicht-binäre Personen einfach rausschmeissen.

[…]

Die breite gesellschaftliche Akzeptanz für ein gutes Selbstbestimmungsgesetz ist außerdem längst da. Der deutschlandweite Verein Frauenhauskoordinierung (FHK) spricht sich klar dagegen aus, frauenpolitische Anliegen und die spezifischen Bedürfnisse von trans* und intergeschlechtlichen Frauen gegeneinander auszuspielen. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland (bff) drängt darauf, die Chance des Selbstbestimmungsgesetzes zu nutzen, um Rechte von trans*, inter und nicht-binären Menschen zu stärken, statt Ängste zu schüren. Auch der Deutsche Frauenrat betont, dass der Gesetzgeber in der Verantwortung steht, Rechte und Schutz von trans*, nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen sicherzustellen und diskriminierende Vorurteile nicht weiter zu verstärken.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern ebenso, ein Regelwerk zu schaffen, das frei ist von Misstrauen. Große Wirtschaftsunternehmen wie IKEA, Pfizer oder Otto fordern für das künftige Gesetz ein klares Bekenntnis zur Antidiskriminierung, ohne stigmatisierende Sonderregelungen. Wohlfahrtsverbände, wie der Paritätische Gesamtverband und der AWO Bundesverband, unterstützen das Selbstbestimmungsgesetz. Sowie die größte katholische Laienorganisation, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und die Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD).

 

Es wäre ein fatales Signal, Ausgrenzung und Diskriminierungen gegen trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen nun in Gesetzesform zu gießen.

Update September 2023: Spätestens dann, wenn man liest, wie Beamte viel zu einfach Zugriff auf schützenswerte Daten haben (wie es jetzt der Fall eines Zollbeamten zeigte, der Daten eines Journalisten an einen Neonazi weitergab), sollte man hellhörig werden, wenn so ein automatischer Datenabgleich auch noch in ein Gesetz geschrieben werden soll. Wer keine Vorstrafen hat (das kann man ja ggf. über ein amtliches Führungszeugnis bei der Antragstellung nachweisen), sollte das Recht auf seine Daten selbst haben und nicht qua Gesetz automatisch auf diese Weise verdächtig werden bzw. in Gefahr gebracht werden.

Update: Dieser Beitrag ist nun via Kurzlink erreichbar: https://t1p.de/pSBGG23

 

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DESinformation, FAKEnews und Agnotologie sind ein Dauerthema in

den letzten Jahren geworden, weil social media und das Internet es viel einfacher machen, weltweit irgendwelche wilden Geschichten zu verbreiten und weil Algorithmen bei Facebook und anderswo dafür sorgen, dass aufsehenerregende „Nachrichten“ mehr Aufmerksamkeit bekommen als nüchterne Fakten – schließlich leben solche Medien ja von Werbeeinnahmen und die hängen an der Dauer, die jemand dort verbringt.

Wir wollen deshalb als Kirchengemeinde uns im Herbst ausführlicher mit dem Thema beschäftigen und starten zusammen mit dem evang. Bildungswerk Freising eine entsprechende Informationsreihe…
Mehr dazu auf dem Plakat in Anlage als .pdf oder .jpg – zum Thema bzw. Begriff Agnotologie findet man hier mehr.

Bild Erwachsenenbildungsreihe Desinformation und Fakenews

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Einen interessanten Podcast und einen Blogbeitrag zum

Selbstbestimmungsgesetz habe ich erst vor kurzem entdeckt und möchte aber gerne hier wie auch in meinem neuen Social Media Account in der deutschsprachigen Firefish (dazu hier ein informativer aktueller Artikel von heise) Instanz „Federation Nework“ darauf hinweisen.
Den Podcast des BR findet man hier in der Mediathek verlinkt.

Den Blogbeitrag des Verfassungsblogs (ebenfalls zum #Selbstbestimmungsgesetz) findet man hier verlinkt.

Mehr zum Thema Selbstbestimmungsgesetz findet man in meinem Blog hier verlinkt.

„Ex mit X“ ist dann für alle, die zum Thema Fediverse noch mehr lesen wollen, ein neuer Beitrag von mir im alten WordPress-Blog (der durch Werbung etwas nervt).

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Die neuronale bzw. neurobiologische Verankerung von Geschlecht ist

in meinem Blog ja schon lange Thema (gut zu finden mit der Suchfunktion „neuro“ oder dem Tag Gehirn). Vor kurzem bekam ich von pubmed einen Hinweis auf eine neue Publikation, in der die neuronale Verankerung von Trans* wieder einmal Thema war. Bislang gibt es diese Publikation m.W. nur in englischer Sprache, aber mit den passenden Angeboten im Internet kann man den Sinn des Artikels sich schnell erschließen.

Der Artikel ist wie folgt zu finden:  van Heesewijk J, Steenwijk MD, Kreukels BPC, Veltman DJ, Bakker J, Burke SM. Alterations in the inferior fronto-occipital fasciculus – a specific neural correlate of gender incongruence? Psychol Med. 2023 Jun;53(8):3461-3470. doi: 10.1017/S0033291721005547. Epub 2022 Mar 18. PMID: 35301969; PMCID: PMC10277722.

Das Abstract des Artikels findet man bei pubmed hier verlinkt.

Den Volltext des Artikels gibt es als .pdf ebenfalls via pubmed hier zu finden.

Wer etwas mehr zum Thema lesen will:

Bei Wikipedia gibt es einen Artikel in deutscher Sprache über den Begriff Fasciculus (Anatomie) und in der englischen Wikipedia über den occipitofronal fasciculus.

Vielleicht finde ich ja die Zeit, einmal eine Übersicht der verschiedenen wissenschaftlichen Publikationen zu erstellen, die die neurobiologische Verankerung der „Geschlechtsidentität“ thematisieren, so dass man nicht den Blog hier genauer durchsuchen muss. Aber mit der Blogsuche kommt man schon auf etliche Treffer…

 

 

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