Die MdB´s des Bundestags werden von der dgti

aufgefordert, aktiv zu werden und den Beschluss des Bundesrats vom 2.6.2017 noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Die dgti schreibt dazu auf ihrer Website:

Die dgti e.V. hat sich in vielen Gesprächen mit Politikern, mit der Unterstützung zahlreicher Vereine, Institutionen, Unternehmen und einer Stadt, die unsere Initiative, zur Bitte an die Bundesländer den Begutachtungszwang im TSG über den Bundesrat abzuschaffen, unterzeichnet haben, in den Köpfen der Politiker_innen bemerkbar gemacht. Dazu hatten wir alle Fraktionen der Regierungsparteien in den Bundesländern angeschrieben und zahlreiche Gespräche mit z.B. Fraktionsvorsitzenden und Mitgliedern der Landtage geführt. Die vollständige Liste der Unterzeichner kann hier eingesehen werden.

Am 12.5.2017 wurde das 1. Etappenziel erreicht und die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte im Bundesrat die Abschaffung des Begutachtungszwangs und ein neues Gesetz zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität und Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung gefordert.

Dem Entschließungsantrag 362/17 haben sich die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen angeschlossen und dies führte am 2.6.2017 zur Entschließung des Bundesrats.

In der Entschließung heißt es unter 6):

„… Dabei ist insbesondere die teure und unnötige Begutachtungspflicht vor einer Vornamens- beziehungsweise Personenstandsänderung sofort abzuschaffen und durch ein Verwaltungsverfahren zur Anerkennung der Geschlechtsidentität zu ersetzen.“

Damit ist jetzt der Bundestag gefordert tätig zu werden. Die Zeit dafür in der laufenden Legislaturperiode wird knapp.

Wie notwendig eine Neuregelung ist, lässt sich aus den vielfältigen Hürden erkennen, die einzelne Amtsgerichte immer wieder aufbauen und nicht durch die Rechtslage begründbar sind. So werden von einem Amtsgericht regelmäßig drei statt zwei Gutachten verlangt, ein anderes schaltet bei Personenstandsänderung für Jugendliche zusätzlich ein Familiengericht ein oder verlangt zusätzlich zum Bundespersonalausweis einen Nachweis der Staatsbürgerschaft.

Durch die Annahme des Selbstbestimmungsgesetzes der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DER GRÜNEN (Drucksache 18/12179 des Bundestages) könnten entscheidende Verbesserungen erzielt werden.

Daher werden wir nicht nachlassen durch Information und Aufklärung auch und gerade von Abgeordneten des Bundestags dazu beizutragen, dass das TSG durch ein dem Erkenntnisgewinn der vergangenen Jahrzehnte Rechnung tragendes Gesetz ersetzt wird. Dabei darf jedoch auch die Gesundheitsversorgung transidenter und transsexueller Menschen nicht aus dem Fokus verloren werden. Nach wie vor entsteht viel Leid dadurch, dass Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen nur über Einzelfallentscheidungen gewährt werden. Auch dies bedarf einer dringenden Neuregelung.

Wir fordern daher die MdB auf,

1) noch in dieser Legislaturperiode einer umfassenden gesetzlichen Neuregelung zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität sowie dem Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechtszuordnung in einem Verwaltungsverfahren zuzustimmen.

2) und die Leistungen zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen gesetzlich so zu regeln, dass sie für alle transidenten und transsexuellen Menschen frei zugänglich sind, analog wie im Sozialgesetzbuch V §23 (1) beschrieben.

Diesen Forderungen schließe ich mich an und bitte die MdB im deutschen Bundestag, für transsexuelle, transidente Menschen bzw. Transgender aktiv zu werden.

Update: inzwischen wurden noch Änderungswünsche zum Selbstbestimmungsgesetz gesammelt und beim trans-alliance-Projekt veröffentlicht.

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