Das Selbstbestimmungsgesetz geht in die nächste

Runde: Laut Informationen der SZ (Ausgabe 25./26.3.2023, S.6) haben sich Bundesjustizminister Buschmann und Familienministerin Paus auf einen Entwurf geeinigt, der das TSG ablöst. Allerdings gibt es Einschränkungen gegenüber den Entwürfen, die Grüne und FDP früher vorgelegt hatten:

  • nach der Abgabe des Antrags gibt es eine Wartefrist von 3 Monaten, bis der Antrag wirksam werden soll.
  • frühestens nach einem Jahr soll eine erneute Änderung von Vornamen und Personenstand möglich sein.
  • Private Anbieter (z.B. Schwimmbäder, Saunen) sollen auf Grund der „äußeren Erscheinung“ Menschen mit Verweis auf das Hausrecht ablehnen können.
  • Kinder unter 14 Jahren sollen nur dann Vornamen und Personenstand ändern können, wenn die Erziehungsberechtigten das beantragen;
  • Kinder ab 14 Jahren können im Streitfall mit den Erziehungsberechtigten via Gericht eine Entscheidung treffen lassen, falls „das Kindeswohl gefährdet ist“.

Man darf gespannt sein, ob Gerichte solche Regelungen akzeptieren oder manches nachjustiert werden muss.
Zumindest im Blick auf Führerschein, Personalausweis, ec-Karte und Krankenversicherung etc… kann dieses Gesetz eine Erleichterung für viele Betroffene sein.

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