eine coole Interpretation von §45b PStG

las ich neulich. Demnach fordert der Gesetzgeber für eine VÄ/PÄ eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“. Aber im Gesetzestext fehlt anscheinend eine Angabe, ob das ab Geburt so vorliegen muss. Demnach kann natürlich auch durch eine Hormontherapie eine entsprechende Variation des Hormonspiegels und damit eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegen. Jemand, mit dem ich Kontakt habe, hat auf diesem Weg via Attest und §45b PStG seinen Vornamen und Personenstand ändern können.

Der Vorteil des 45b Verfahrens im Vergleich mit dem Selbstbestimmungsgesetz ist ja, dass hier keine automatische Datenübermittlung an zig-Behörden erfolgt…

Update: Mehr zu diesem Thema im Forum des Vereins Kreuzweise-Miteinander für Vereinsmitglieder….

Update2: Zum Thema Varianten der Geschlechtsentwicklung (NVSD) habe ich schon einiges gebloggt (z.B. hier über die Uniklinik Ulm und ihre Sicht zum Thema), ebenso Julia Monro in ihrem fundierten Blog zum Thema §45b.

#Selbstbestimmungsgesetz

#LGBT #queer

 

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Agnotologie gibt es auch im Bereich trans*, wie man

merken kann, wenn man sich mit dem sogenannten „ROGD“ Phänomen beschäftigt. Das ist nämlich nichts wissenschaftlich seriöses, sondern pure Fake-Wissenschaft. Aber der Reihe nach:

Agnotologie beschäftigt sich mit der Frage, „wie Unwissen durch Manipulation, irreführende, falsche oder unterdrückte Informationen, Zensur oder andere Formen absichtlicher oder versehentlicher kulturpolitischer Selektivität geschaffen oder gesichert werden kann.“ (Wikipedia)
In einer Arte Dokumentation „Forschung, Fake und faule Tricks“ (leider nicht mehr in der Mediathek) stand dazu als Info: „Ob Asbest, CO2-Emissionen, 5G oder Corona: Im immer hitzigeren Ringen um die Wahrheit kommt der Wissenschaft die fragwürdige Rolle des Meinungsmachers zu, und dazu wird sie nach Belieben beeinflusst, manipuliert und untergraben. Die Reportage zeigt anhand mehrerer großer Umwelt- und Gesundheitsskandale die Strategien zur Instrumentalisierung der Wissenschaft.“ (Link zur Quelle)

Es gibt also etliche „Anwendungsfelder“, wenn Konzerne oder Superreiche ein Interesse haben, Menschen dumm zu halten. Das gilt auch für die „ROGD-Forschung“ (Rapid Onset Gender Dysphora). Grundlegend informiert der Blog von Cornelia Mertens dazu.
Wie man hier lesen kann, zeigt sich immer wieder neu, dass entsprechende „Studien“ nichts wert sind und erst vor kurzem wieder eine entsprechende „Studie“ zurückgezogen wurde. Daher: Prüft alles und fragt: Wem nutzt so eine Theorie?
Wenn man davon ausgeht, dass es neuronal verankerte Varianten der Geschlechtsentwicklung gibt (worüber ich hier mehrfach gebloggt habe), dann ist klar, dass es mehr oder weniger intensive Formen von Geschlechtskörperdiskrepanz bzw. Phantomkörperwahrnehmungen geben kann, die einem Menschen schon früh bewusst werden können. Wann sich jemand äußert hängt natürlich davon ab, wie schnell jemand entsprechende Begriffe kennenlernt – und durch das Internet und die Verbreitung von Smartphones ist es kein Wunder, wenn heute junge Menschen sich früher entsprechend outen als die Boomer-Generation es konnte.

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Es gibt viel Kritik am Text des vom Kabinett der Ampel

beschlossenen Selbstbestimmungsgesetzes. Den Text des vom Kabinett beschlossenen Entwurfs findet man hier.
Die Kritik bündelt eine Petition, die man hier nachlesen und ggf. mitzeichnen kann. So heisst es in der Petition:

Wir – über 330 feministische Autor*innen, Creator*innen, Jurist*innen, sowie Vertreter*innen u.a. aus queeren Vereinen, Frauenverbänden, Frauenhäusern, der Frauen-, Mädchen- und Gleichstellungsarbeit fordern:

Streichen Sie die Misstrauensparagrafen!

Die Ministerien haben die Fachexpertise der Verbände ignoriert. Jetzt ist es an den Regierungsparteien: Lösen Sie ihr Versprechen “Fortschrittskoalition” zu sein ein! Das Gesetz darf nicht zu weiteren Diskriminierungen und Ausschlüssen für trans*, inter und nicht-binäre Menschen führen!

Es kann z.B. nicht sein, dass diesen unnötige Wartezeiten zugemutet werden. Dass sie von Sportvereinen oder Wettbewerben ausgeschlossen werden können. Oder dass z.B. Saunabetreibenden im Gesetz suggeriert wird, sie könnten trans*, inter und nicht-binäre Personen einfach rausschmeissen.

[…]

Die breite gesellschaftliche Akzeptanz für ein gutes Selbstbestimmungsgesetz ist außerdem längst da. Der deutschlandweite Verein Frauenhauskoordinierung (FHK) spricht sich klar dagegen aus, frauenpolitische Anliegen und die spezifischen Bedürfnisse von trans* und intergeschlechtlichen Frauen gegeneinander auszuspielen. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland (bff) drängt darauf, die Chance des Selbstbestimmungsgesetzes zu nutzen, um Rechte von trans*, inter und nicht-binären Menschen zu stärken, statt Ängste zu schüren. Auch der Deutsche Frauenrat betont, dass der Gesetzgeber in der Verantwortung steht, Rechte und Schutz von trans*, nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen sicherzustellen und diskriminierende Vorurteile nicht weiter zu verstärken.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern ebenso, ein Regelwerk zu schaffen, das frei ist von Misstrauen. Große Wirtschaftsunternehmen wie IKEA, Pfizer oder Otto fordern für das künftige Gesetz ein klares Bekenntnis zur Antidiskriminierung, ohne stigmatisierende Sonderregelungen. Wohlfahrtsverbände, wie der Paritätische Gesamtverband und der AWO Bundesverband, unterstützen das Selbstbestimmungsgesetz. Sowie die größte katholische Laienorganisation, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und die Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD).

 

Es wäre ein fatales Signal, Ausgrenzung und Diskriminierungen gegen trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen nun in Gesetzesform zu gießen.

Update September 2023: Spätestens dann, wenn man liest, wie Beamte viel zu einfach Zugriff auf schützenswerte Daten haben (wie es jetzt der Fall eines Zollbeamten zeigte, der Daten eines Journalisten an einen Neonazi weitergab), sollte man hellhörig werden, wenn so ein automatischer Datenabgleich auch noch in ein Gesetz geschrieben werden soll. Wer keine Vorstrafen hat (das kann man ja ggf. über ein amtliches Führungszeugnis bei der Antragstellung nachweisen), sollte das Recht auf seine Daten selbst haben und nicht qua Gesetz automatisch auf diese Weise verdächtig werden bzw. in Gefahr gebracht werden.

Update: Dieser Beitrag ist nun via Kurzlink erreichbar: https://t1p.de/pSBGG23

 

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DESinformation, FAKEnews und Agnotologie sind ein Dauerthema in

den letzten Jahren geworden, weil social media und das Internet es viel einfacher machen, weltweit irgendwelche wilden Geschichten zu verbreiten und weil Algorithmen bei Facebook und anderswo dafür sorgen, dass aufsehenerregende „Nachrichten“ mehr Aufmerksamkeit bekommen als nüchterne Fakten – schließlich leben solche Medien ja von Werbeeinnahmen und die hängen an der Dauer, die jemand dort verbringt.

Wir wollen deshalb als Kirchengemeinde uns im Herbst ausführlicher mit dem Thema beschäftigen und starten zusammen mit dem evang. Bildungswerk Freising eine entsprechende Informationsreihe…
Mehr dazu auf dem Plakat in Anlage als .pdf oder .jpg – zum Thema bzw. Begriff Agnotologie findet man hier mehr.

Bild Erwachsenenbildungsreihe Desinformation und Fakenews

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Einen interessanten Podcast und einen Blogbeitrag zum

Selbstbestimmungsgesetz habe ich erst vor kurzem entdeckt und möchte aber gerne hier wie auch in meinem neuen Social Media Account in der deutschsprachigen Firefish (dazu hier ein informativer aktueller Artikel von heise) Instanz „Federation Nework“ darauf hinweisen.
Den Podcast des BR findet man hier in der Mediathek verlinkt.

Den Blogbeitrag des Verfassungsblogs (ebenfalls zum #Selbstbestimmungsgesetz) findet man hier verlinkt.

Mehr zum Thema Selbstbestimmungsgesetz findet man in meinem Blog hier verlinkt.

„Ex mit X“ ist dann für alle, die zum Thema Fediverse noch mehr lesen wollen, ein neuer Beitrag von mir im alten WordPress-Blog (der durch Werbung etwas nervt).

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Die neuronale bzw. neurobiologische Verankerung von Geschlecht ist

in meinem Blog ja schon lange Thema (gut zu finden mit der Suchfunktion „neuro“ oder dem Tag Gehirn). Vor kurzem bekam ich von pubmed einen Hinweis auf eine neue Publikation, in der die neuronale Verankerung von Trans* wieder einmal Thema war. Bislang gibt es diese Publikation m.W. nur in englischer Sprache, aber mit den passenden Angeboten im Internet kann man den Sinn des Artikels sich schnell erschließen.

Der Artikel ist wie folgt zu finden:  van Heesewijk J, Steenwijk MD, Kreukels BPC, Veltman DJ, Bakker J, Burke SM. Alterations in the inferior fronto-occipital fasciculus – a specific neural correlate of gender incongruence? Psychol Med. 2023 Jun;53(8):3461-3470. doi: 10.1017/S0033291721005547. Epub 2022 Mar 18. PMID: 35301969; PMCID: PMC10277722.

Das Abstract des Artikels findet man bei pubmed hier verlinkt.

Den Volltext des Artikels gibt es als .pdf ebenfalls via pubmed hier zu finden.

Wer etwas mehr zum Thema lesen will:

Bei Wikipedia gibt es einen Artikel in deutscher Sprache über den Begriff Fasciculus (Anatomie) und in der englischen Wikipedia über den occipitofronal fasciculus.

Vielleicht finde ich ja die Zeit, einmal eine Übersicht der verschiedenen wissenschaftlichen Publikationen zu erstellen, die die neurobiologische Verankerung der „Geschlechtsidentität“ thematisieren, so dass man nicht den Blog hier genauer durchsuchen muss. Aber mit der Blogsuche kommt man schon auf etliche Treffer…

 

 

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Der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes ist nun online

im Internet hier (bzw. beim BMJ) zu finden und Verbände/Vereine können dazu Stellung nehmen.

Update: Hier findet man eine Petition zum #Selbstbestimmungsgesetz: https://www.wo4y.de/2023/08/25/es-gibt-viel-kritik-am-text-des-vom-kabinett-der-ampel/

 

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Der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes ist nun in der

Abstimmungsphase. Die Zeit berichtet hier ausführlich über diesen Entwurf. Leider fehlen Informationen, wie mit denen umgegangen wird, die das Verfahren nach dem TSG gemacht haben. Wer zum Beispiel eine genitalangleichende Operation gemacht hat, sollte im Blick auf Umkleiden, Sportveranstaltungen etc… entsprechend des genderaffirmierten Geschlechts behandelt werden.

Krass ist, dass letztlich Änderungen des Vornamens und Personenstands dann doch nicht konsequent durchdacht sind. So berichtet queer dazu: >>Ebenso bleibt ein trans Mann im Rechtsverhältnis zu seinem Kind eine „Mutter“.<<

Und noch rätselhafter ist diese Formulierung im Blick auf Leistungen der Krankenkasse: >>Keinen Einfluss haben Transitionen auch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen: „Auf den aktuellen Geschlechtseintrag kommt es nicht an, wenn medizinische Leistungen zu ergreifen sind.“<<. Heißt das, dass man keine Hormontherapie mehr bekommt, obwohl man eine Vornamens- und Personenstandsänderung gemacht hat? Oder was denkt sich der Gesetzgeber bei so einer Formulierung? Ich ändere doch nicht einfach den Vornamen und Personenstand, wenn ich nicht auch medizinische Maßnahmen brauche…

Update: Sven Lehmann, Queerbeauftragter der Bundesregierung empfahl den Artikel des Tagesspiegel zum Entwurf.

Update 22.9.2023: Hier findet man eine Petition mit Forderungen zum veröffentlichten Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes…

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Meinungsfreiheit ist anscheinend in den USA nicht mehr ein zentrales Gut,

denn >>Die Demokratin Zooey Zephyr darf erst wieder das Wort ergreifen, wenn sie sich für die Äußerung entschuldigt, die Republikaner hätten „Blut an den Händen“, sollten sie geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Jugendlichen verbieten.<< so das Portal queer hier in einem ausführlichen Beitrag.

Wie wichtig die Hormontherapie (HRT) im Blick auf Begleiterkrankungen ist, zeigte Dr. Kurt Seikowski in einer Studie an über 1000 neurodiversen Menschen, die man im Buch „Das Geschlecht in mir“ (Hg. G. Schreiber) findet. Demnach ist ab dem Zeitpunkt der HRT das Risiko an psychischen Komorbiditäten (Folge- und Begleiterkrankungen) wie Depressionen etc… bei neurodiversen Menschen nicht mehr höher als im Durchschnitt der Bevölkerung sonst. Wer dagegen Stimmung macht gegen medizinische Maßnahmen und diese aus politischen Gründen verhindern will, wird mit schuldig an Suiziden usw… – insofern bringt es die demokratische Abgegordnete sachlich korrekt auf den Punkt, auch wenn ihre Aussage inhaltlich sehr scharf formuliert ist. Aber das sollten Abgeordnete in einer Demokratie aushalten können, wenn Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit ein hohes Gut sind.

Wie schwierig die Lage in manchen Staaten der USA inzwischen für LGBT* Menschen ist, zeigt dieser Artikel von queer, in dem über entsprechende Gesetze der konservativen Mehrheit Floridas berichtet wird.

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Ein Interview mit Sven Lehmann zum Selbstbestimmungsgesetz

kann man hier im Deutschlandfunk nachhören. Es geht um die Frage, warum sich das Gesetz verzögert und welche Erfahrungen in anderen Ländern mit dem Thema gemacht wurden.

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