Derzeit fragen viele Befürworter der „Ehe für alle“, ob

das Bundesverfassungsgericht nicht das am 30.6.2017 beschlossene Gesetz zur „Ehe für alle“ aufheben wird. Doch wer so denkt, sollte sich mit dem Urteil der Karlsruher Richter zum Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 2008 beschäftigen.
Darin wurde der Teil des TSG für „nicht anwendbar“ erklärt, der transsexuelle verheiratete Menschen bei einer Personenstandsänderung zwang, sich scheiden zu lassen. Dieses Urteil wurde mit dem Schutz der Ehe nach Art 6 GG begründet:

„Die rechtliche Anerkennung der geänderten Geschlechtszugehörigkeit eines verheirateten Transsexuellen würde dazu führen, dass seine Ehe von Partnern des gleichen Geschlechts fortgeführt würde. […] Demgegenüber wiegt aber auch die Beeinträchtigung schwer, die ein verheirateter Transsexueller durch § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG erfährt. Insbesondere wird die bestehende Ehe des Betroffenen in erheblichem Maße beeinträchtigt. Drängt der Staat Ehegatten zur Scheidung ihrer Ehe, dann läuft dies nicht nur dem Strukturmerkmal der Ehe als dauerhafter Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft zuwider.
Es wird damit auch der bestehenden Ehe der ihr von Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistete Schutz entzogen.“

Der Schutz der Ehe wiegt – so das Verfassungsgericht – höher als die Frage, ob durch so ein Urteil nun gleichgeschlechtliche Ehen möglich werden (was seit 2008 in diesem Fall möglich wurde). Wie sehr dem Verfassungsgericht der Schutz des gemeinsamen Lebens wichtig ist, wird im folgenden Satz der Begründung deutlich:

„Es geht um das weitere Schicksal eines gemeinsam gegangenen Lebensweges und damit um Folgen von subjektiv existentieller Dimension. Demgegenüber wird das Prinzip der Verschiedengeschlechtlichkeit angesichts der konkreten Umstände nur am Rande berührt.“

Das gilt natürlich auch für alle Ehen, die nun nach dem neuen Gesetz möglich werden.
Ich bin dem Verfassungsgericht dankbar für dieses Urteil, denn ich wollte nie eine Scheidung und ich bin froh, dass meine Frau und ich weiter verheiratet sein können. Ich wünsche allen, die nun auf Grund des neuen Gesetzes zur Ehe bald heiraten können, Gottes Segen für ihre Liebe.
Schön fände ich es, wenn nun nach der Bundestagswahl transsexuelle Menschen auch selbstbestimmt ihren Personenstand ändern können und ein entsprechendes Gesetz bald kommt, das das ermöglicht. Das #Selbstbestimmungsgesetz enthält dafür viele gute Anregungen – man kann es mit der Zeichnung einer Petition hier unterstützen -, auch wenn der Titel und ein paar Details vielleicht noch umformuliert werden sollten, denn wer Transsexualität selbst erlebt weiss: Das ist kein Lifestyle oder eine Frage des Willens – vielmehr gibt es einen oft einen massiven inneren Druck, sein Geschlecht an das Gehirngeschlecht anzugleichen. Deshalb sprechen wir auch nicht von Geschlechtsumwandlung, sondern von Geschlechtsangleichung, wie Dana Diezemann in einem Interview auch betont. Und deshalb ist in der Waldschlösschen Erklärung von Menschen die Rede, die „geschlechtliche Vielfalt leben“ und es ist bewusst offen gelassen worden, ob das freiwillig (z.B. Conchita Wurst) oder unfreiwillig (z.B. transsexuelle Menschen, die med. Hilfe brauchen) geschieht.

Was das BVG betrifft gibt es einen wichtigen Blogeintrag bei Alexander von Beyme, der ebenfalls BVG Urteile zum Thema im Kontext liest. Im Blick auf Fake-News a la Trump, die von entsprechenden Parteien kommen, sollte man sich mal genüßlich den Faktencheck der Tagesschau reinziehen 🙂

Noch ein Link zu einem Gastkommentar bei queer, den ich sehr treffend fand, zum Schluß.

Update: Im Blick auf Äußerungen von Ulrich Parzany zum Thema findet man im Blog „Herz im Wandschrank“ eine treffende Analyse.

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5 Antworten zu Derzeit fragen viele Befürworter der „Ehe für alle“, ob

  1. Sabrina sagt:

    Liebe Doro,
    es ist ja sicher wünschenswert, daß man bisweilen auch abklärt, ob es nicht gewisse Gemeinsamkeiten mit anderen betroffenen Minderheiten gibt. Wenn das aber darin mündet, daß „man“ sich dauerhaft ins gemeinsam „inkludierende“ Sprachbett der „geschlechtlichen Vielfalt“=Trans* begibt und damit unsichtbar wird, dann denke ich, daß wir damit den unterschiedlichen Betroffenheiten, Bedarfen und Bedürfnissen, die z.B. originär transsexuelle Menschen (NGS) besitzen, einen Bärendienst erweist!
    Und wie es dann in Deinem Schlußsatz „so schön“ (Friede-Freude-Eierkuchen-mäßig) heißt:
    —————————————————————————————————————————-
    „Und deshalb ist in der Waldschlösschen Erklärung von Menschen die Rede, die „geschlechtliche Vielfalt leben“ und es ist bewusst offen gelassen worden, ob das freiwillig (z.B. Conchita Wurst) oder unfreiwillig (z.B. transsexuelle Menschen, die med. Hilfe brauchen) geschieht.“
    —————————————————————————————————————————-
    Das wäre in etwa so, als ob man „generös“ für Menschen, denen ein Bein amputiert wurde, feststellen würde:
    „Und deshalb ist in der XY-Erklärung von Menschen die Rede, die „unbeholfenes Gehen leben“ und es ist bewußt offen gelassen, ob das freiwillig (z.B. durch diese Behinderung nachäffende Kinder oder noch schlimmer durch bösartige Erwachsene) oder unfreiwillig (z.B. körperbehinderte Menschen, die med. Hilfe brauchen) geschieht.
    Auch mit Menschen, die eine offene/offensichtliche körperliche Behinderung haben, ist früher -wie selbstverständlich- derart brutal und unsensibel umgegangen. Es ist noch gar nicht so lange her, da hieß die „Aktion Mensch“ beispielsweise „Aktion Sorgenkind“.
    Wenn Impulse für eine entsprechende Sensibilisierung nicht von unserer Kleinstminderheit der originär transsexuellen Menschen (NGS) selber kommen, wird sich an diesen alltäglich praktizierten, „selbstverständlichen“ Diskriminierungen gegen uns nichts ändern! Zuvor müssen wir uns aber der realen („selbstverständlichen“) Diskriminierungen, u.a. in den Bezeichnungen von uns bewußt werden, wobei auch hier gilt: nomen est omen!
    Liebe Grüße
    Sabrina

    • doro sagt:

      Liebe Sabrina,
      Ich persönlich muss mich nicht von jemand wie Conchita Wurst abgrenzen, auch wenn das, was sie bzw. er macht kommerziellen Hintergrund hat und Transsexualität sicherlich nichts direkt damit zu tun hat. C.W. wirbt letztlich für Toleranz, wie es auch Sendungen wie „Transgender, mein Weg in den richtigen Körper“ getan haben. Als ich mich gegenüber meiner Schwester geoutet habe, war es für sie ganz klar, worum es geht, weil sie diese Sendung gesehen hatte. Auch Transgender ist ein schillernder Begriff und wird von manchen abgelehnt. M.E. zählt aber am Ende nur, was eine Sendung tatsächlich bewirkt hat: Abbau von Ängsten und Vorurteilen oder Verstärkung? oder um es mal evidenzbasiert zu formulieren: Der outcome ist zentral für eine Studie zur Wirksamkeit eines Medikaments. Sinkt die Mortalität bei einer Infektion mit dem Bakterium X signifikant, wenn Wirkstoff A mit dem Goldstandard (http://flexikon.doccheck.com/de/Goldstandard) verglichen wird – oder bleibt sie gleich? Ähnlich muss die Frage im Blick auf den Abbau von Diskriminierung dann lauten: Sinkt die Diskriminierung von Menschen mit Geschlechtskörperdiskrepanz nachweisbar, wenn man den Begriff X statt den Begriff „Transsexualität“ in 5 überregionalen Tageszeitungen konsequent für 1 Jahr verwendet? Das aber scheint mir doch sehr theoretisch.
      Viele Grüße!
      Dorothea

      • doro sagt:

        und ich finde auch nicht, dass Menschen mit Geschlechtskörperdiskrepanz von jemand wie Conchita nachgeäfft oder lächerlich gemacht wurden… und was die WE Erklärung betrifft, sind etliche Forderungen durchaus immer noch aktuell wie zu der Zeit, als sie geschrieben wurde (z.B. im Blick auf Schlagworte wie „Entpsychopathologisierung“, „Transsexuellengesetz“, „Ausbau des Diskriminierungsschutzes“, wie oben eingefordert, „Verbesserung einer zugänglichen, umfassenden,
        bedürfnisorientierten und präventiven Gesundheitsversorgung“ usw….)

      • Sabrina sagt:

        Liebe Dorathea,
        zweifelsohne hat auch die „Aktion Sorgenkind“ zahlreiche Aktivitäten, Aufklärung und auch ansonsten viel Gutes für die Betroffenen bewirkt. War die „Namensänderung“ hin zu „Aktion Mensch“ nun doch nur eine „sehr theoretische“ Petitesse und Spitzfindigkeit oder verbindet sich damit doch mehr?!
        Viele Grüße
        Sabrina

        • doro sagt:

          Liebe Sabrina,
          ob die Namensänderung von „Aktion Sorgenkind“ hin zu „Aktion Mensch“ etwas verändert hat, kann ich nicht sagen, aber mir durchaus vorstellen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob man diese Namensänderung mit dem Begriffsstreit zwischen „transsexuell“, „transident“, „Transgender“ und den entsprechenden Gruppen, die diese Begriffe anpreisen usw… vergleichen kann. Denn beim Thema TS gibt es m.W. kaum Gruppen, die Wert auf gemeinsame Aktionen legen, statt dessen versucht man über Begrifflichkeiten sich abzugrenzen. Mich überzeugt das nicht sonderlich. Wie wäre es mal andersrum: Erst gemeinsame Aktionen auf die Beine stellen und dabei einander schätzen lernen – dann ergäbe sich vielleicht auch ein gemeinsamer Nenner bei der Begrifflichkeitsdebatte?
          Meine aktuelle Petition verstehe ich als ein Angebot in diese Richtung.
          Viele Grüße!
          Dorothea
          P.S. Den Schlusssatz habe ich eben noch ergänzt durch den Hinweis auf den Kommentar bei queer.de

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