ein vernichtendes Urteil über die gegenwärtige Alltagspraxis des TSG

wird in den nun veröffentlichten IMAG-Gutachten (s. Update dazu unten) zum Transsexuellengesetz (TSG) deutlich. „IMAG“ ist die Abkürzung für „interministerielle Arbeitsgruppe“.
Man merkt, wie dringend reformbedürftig das TSG, aber auch das medizinische Verfahren der Geschlechtsangleichung ist.
Auf Grund eines kritischen Feedbacks will ich an dieser Stelle darauf hinweisen: Das juristische Verfahren der Vornamens- und Personenstandsänderung einerseits und das medizinische Verfahren der Geschlechtsangleichung sind eigentlich zwei verschiedene Dinge. In der Praxis haben allerdings transsexuelle Menschen oft mit Krankenkassen zu tun, die auch die Gutachten einfordern, die laut Transsexuellengesetz (zunächst eigentlich) nur für die rechtliche Änderung des Vornamens- und Personenstands nötig sind.

Short abstract  in english: 2 expert reports („Rechtsgutachten“) show big problems of transgender and intersexual peopel in germany (for example with gate-keepers to get medical support; for transgender children…). the expert reports were instructed from the german government (BMFSFJ). the second part of Dr. Laura Adamietz expert report shows a new possible law instead of the old „Transsexuellengesetz“ bringing much benefits and cheaper costs for all citizen of germany…

Hier zunächst einmal die beiden in voller Länge im Internet veröffentlichten Gutachten – also die Quellen, aus denen ich dann unten zitiere:

  • Rechtsgutachten „Regelungs- und Reformbedarf
    für transgeschlechtliche Menschen – Begleitmaterial zur Interministeriellen Arbeitsgruppe Inter- & Transsexualität – Band 7″ (IMAG) von Dr. Laura Adamietz und Katharina Bager (mit Beteiligung von Trakine e.V., BVTrans*…)
  • Rechtsgutachten „Geschlechtervielfalt im Recht – Status quo und Entwicklung von Regelungs­modellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtervielfalt
    Begleitmaterial zur Interministeriellen Arbeitsgruppe Inter­ & Transsexualität –
    Band 8;
    Deutsches Institut für Menschenrechte – Dr. Nina Althoff, Greta Schabram, Dr. Petra Follmar ­Otto

Einige „Kostproben“ aus den Texten:

some quotations for journalists… (Transgeschlechtlichkeit = Transgender)

„Das TSG bietet zudem keine umfassende Lösung für den gesamten Regelungsbedarf, der im Zusammenhang mit Transgeschlechtlichkeit besteht und der weit
über die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag hinausgeht.“

„Zunächst einmal basiert das TSG auf einer medizinisch-diagnostischen Vorstellung von „Transsexualität“ als psychischer Erkrankung, die nach den aktuellen Erkenntnissen der Sexualforschung nicht mehr zu vertreten ist.“

„Die Verhinderung von (TSG-bedingten) gleichgeschlechtlichen Ehen ist seit der Entscheidung des BVerfG von 2008 nicht mehr
möglich. Sie erscheint auch angesichts der Abschaffung des § 175 StGB, der Verfassungswidrigkeit von Diskriminierungen wegen der sexuellen Orientierung und der daraus folgenden Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft kein besonders bedeutsamer Zweck mehr zu sein.“

„Insbesondere die Voraussetzung der Begutachtung (§ 4 Absatz 3) hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.“

„Die deutschlandweite Befragung ergab, dass die Begutachtung nicht als hilfreiche Unterstützung, sehr häufig aber als
Eingriff in die Selbstbestimmung und in die Privatsphäre empfunden wird.“

>>Berichtet wurde, dass die Krankenkassen die Diagnose „Transsexualität“ teilweise infrage stellen, wenn noch kein TSGVerfahren durchlaufen wurde, um die Gewährung von Angleichungsmaßnahmen zu verweigern. […] Dies kann dazu führen, dass Versicherten adäquate Gesundheitsversorgung verweigert wird, weil sie nicht die psychischen Ressourcen haben, sich neben den oft langwierigen Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse zusätzlich dem Begutachtungsverfahren im Rahmen des TSG-Verfahrens zu widmen. Die Ergebnisse der hier durchgeführten sowie anderer Erhebungen zeichneten ein Bild der Begutachtungsverfahren, das in vielen Fällen von unverhältnismäßigem Zeit- und Kostenaufwand
sowie von entwürdigenden und diskriminierenden Erfahrungen geprägt ist und somit die antragstellenden Personen in ihren Grundrechten verletzt…<<

Damit aber steigeren manche Krankenkassen die Komorbiditätsrate (z.B. weil transgeschlechtliche Menschen in eine Depression rutschen) und schaden damit letztlich durch zusätzliche Krankheitskosten (die bei einem besseren präventiv-medizinischen salutogenetischen Verfahren vermieden werden könnten) der Solidargemeinschaft aller, die Krankenkassenbeiträge zahlen.Das wird auch durch folgende Passage deutlich:

„Dazu heißt es von führenden Behandler_innen auf dem Gebiet, dass der Leidensdruck transgeschlechtlicher Menschen sich oftmals erst ergebe, wenn die zeitnahe Möglichkeit somatischer
Maßnahmen z. B. aufgrund von Restriktionen innerhalb des Gesundheitssystems verwehrt bleibt (sog. antizipierter Leidensdruck)“ (vgl. S.19)

Grundsätzlich stellt sich daher die Frage, welche Rolle im medizinischen Verfahren die „Gatekeeper“ haben und warum das weiterhin Psychologen, Psychotherapeuten oder Psychiater sein müssen, wenn Transsexualität keine psychische Erkrankung, sondern eine angeborene Variante des Gehirngeschlechts ist und warum im Gesundheitswesen Gelder verschleudert werden für Zwangspsychotherapieverfahren, deren Nutzen in keinester Weise wissenschaftlich durch evidenzbasierte Studien nachweisbar ist. Zum Gatekeeping findet man folgendes Zitat:

„Dabei sehen sich die meisten Begutachteten diesen Situationen schutzlos ausgeliefert, da es in höchstem Maße unwahrscheinlich ist, dass das Gericht die beantragte Vornamens- / Personenstandsänderung vornehmen wird, wenn die Gutachtenden nicht von der Transgeschlechtlichkeit überzeugt sind. Dieser „Gate-Keeping-Effekt“ kann dazu führen, dass antragstellende Personen während der Begutachtung aus Angst, die Begutachtenden nicht zu überzeugen, viel mehr intime Details erzählen, als sie eigentlich müssten. Dies verstärkt die Gefühle der Abhängigkeit und der Erniedrigung.“

„Der sogenannte Gate-Keeping-Effekt führt dazu, dass Verletzungen der Intimsphäre geduldet oder in gewisser Hinsicht sogar angeboten werden…“

In einem anderen Artikel von Prof. Dr. Matthias Schrappe (der als Experte für evidenzbasierte Medizin im Vorstand des DN-EbM Mitglied ist) zum derzeitigen Abrechnungssystem im Gesundheitswesen heisst es deshalb zu Recht:

auch gibt es keinen Anreiz zur Prävention, denn man generiert Erlöse für den behandelten Krankheitsfall und nicht für die verhinderte Erkrankung bzw. Krankheitsepisode.

Deshalb betont trans-evidence die Bedeutung eines neuen salutogenetischen bzw. präventiv-medizinischen Ansatzes zur Behandlung transssexueller Menschen.

Exkurs: die problematische Finanzierung des Gesundheitssystems wird in der Sendung „Quarks und Co“ vom 14.01.2014 mit dem Titel „Fehler im System Krankenhaus?“ ebenfalls Thema.

Besonders problematisch wird die Rolle der Gatekeeper, wenn ihre Vorstellungen von Geschlecht selbst keinerlei Evidenz haben. Das zeigt sich zum Beispiel bei sexistischen Klischees von Gutachtern bei der Begutachtung, die bis heute eine Rolle spielen:

„Kleidung, die nicht den Geschlechterstereotypen der zu begutachtenden Geschlechtsidentität entspricht, wird nach den Berichten von transgeschlechtlichen Personen
häufig kommentiert…“

Damit aber stellt sich die Frage: Wer überprüft eigentlich die Qualität der Arbeit von Gutachtern  und ihrer Gatekeeper-Funktion – bislang sind das ja angebliche „Experten“, die oft in sogenannten „Qualitätszirkeln“ zusammenarbeiten und gerne die „Gender-Kompetenzzentren“ ausbauen möchten. Man bräuchte viel mehr eine gute Qualitätssicherung und Überprüfung solcher fragwürdigen Mediziner und sollte in einer Demokratie Möglichkeiten schaffen, durch die Opfer solcher sexistischer Psychiater der „nachfolgenden Generation“ diese in ihrer Tätigkeit ersparen können. Gleichzeitig muss gesichert werden, dass das „Gatekeeping“ demokratisch legitimiert und zeitlich befristet wird bzw. man Gatekeeper, die ihre Macht so missbrauchen aus dem Prozess der Geschlechtsangleichung entfernen kann, damit sie nicht weiterhin nur aus monetären Gründen transsexuelle Menschen hinhalten und ihr Leiden verzögern / vergrößern.

Besonders krass stellt sich oft die Begutachtung von Kindern dar, wie man in folgenden „Kostproben“ mitbekommen kann:

„Dies ist sicherlich als Verletzung der Menschenwürde und der körperlichen Unversehrtheit zu bewerten und dürfte auch gegen das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verstoßen.“

Wie wenig sinnvoll das TSG ist, zeigt sich auch in der Zahl der Ablehnungen:

 „Die Rate der abgelehnten Anträge liegt seit Inkrafttreten des TSG bei unter 5 %, Tendenz abnehmend…“

„Den niedrigen Ablehnungszahlen stehen die vorliegend erhobenen gemittelten Gesamtkosten von durchschnittlich 1.868 Euro pro TSG-Verfahren gegenüber, die entweder die antragstellen den Personen selbst zu tragen haben oder, im Falle von Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung, die Justizkasse.
[…] Es entstanden der Justizkasse nach dieser Berechnung Kosten in Höhe von 1.108.247 Euro, von denen 88,9% auf die Vergütung der Sachverständigen fielen, mithin 985.231 Euro. In Anbetracht der festgestellten Zwecklosigkeit des Begutachtungsverfahrens bleibt zu prüfen, ob hier eine unzweckmäßige Verwendung von Steuergeldern vorliegt.“

Und noch eine Kostprobe, die deutlich macht, wie wenig begründbar seitens des Gesetzgebers das Insistieren auf Geschlechtsregistereinträgen ist:

>>Verfassungsrechtlich geboten dürfte die Registrierung von
Geschlechtszugehörigkeit nicht mehr sein, wie sie dies auch nicht für die anderen von Artikel 3 Absatz 3 S. 1 GG genannten Merkmale ist und insbesondere, aber nicht nur, für den Fall der
„Rasse“ nicht mehr sein kann.<<

Im Blick auf nötige Bildungsarbeit kommt das Gutachten zu folgender Empfehlung:

„Nachdem die Datenauswertung einen ganz erheblichen Bedarf an gesellschaftlicher Aufklärung zutage gebracht hat, wird hier empfohlen, die Etablierung von Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen neben der gesetzestechnischen Reform des TSG als wichtiges staatliches Handlungsfeld anzunehmen. Dabei sollten nicht nur private Akteure darüber aufgeklärt werden, welche Rechte transgeschlechtliche Menschen haben und welche Handlungsweisen sich diskriminierend auswirken. Auch bei staatlichen Stellen bestehen z. T. gravierende Wissensdefizite; diese sollten durch zielgruppenspezifische Maßnahmen abgebaut werden.“

Auch im Bereich des Gesundheitswesens mangelt es an Bildung auf allen Ebenen:

„Nach der Resolution 2048 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sind die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung
eines stigmafreien Zugangs zu chirurgischen, hormonellen und psychologischen Behandlungen aufgefordert, die finanziell durch das Gesundheitssystem getragen werden. Für diesen Bereich gilt es zu ermitteln, auf welche Weise dringend benötigtes Wissen in die verschiedenen Handlungsebenen der Krankenkassen, des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
und die individuellen Behandlungsorte vermittelt werden kann.“

Wichtig finde ich den Vorschlag eines neuen „Geschlechtsidentitäts und
-zuordnungsgesetzGizG“.  bzw. den Gesetzentwurf des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) – es wird Zeit, dass die große Koalition ein „heißes Eisen“ anpackt und zeigt, wie Politiker heute zu rationalen Entscheidungen noch fähig sind und sich nicht von postfaktischen und irrationalen Behauptungen radikaler Rechtspopulisten (egal, ob in Europa oder den USA) einschüchtern bzw. vor sich her treiben lassen. Daher kann man nur hoffen, das das GizG oder ein ähnliches Gesetz bald das Transsexuellengesetz ersetzt, weil die Politik mehr Vernunft zeigt als man in Wahlkampfzeiten vermuten würde.

Update: am 12. Mai startet (so der pfälzische Merkur) Rheinland Pfalz eine Bundesratsin­i­ti­a­ti­ve (hier die amtliche Drucksache als .pdf) im Blick auf das TSG – ein Grund dafür waren auch die beiden Rechtsgutachten der IMAG. Ich hoffe, dass andere Bundesländer sich der Initiative anschließen und eine entsprechende Gesetzesneufassung auf die Agenda des deutschen Bundestags kommt. Auch die medizinische Versorgung transsexueller Menschen gehört neu geregelt.

Die Grünen haben am 10.5. einen Gesetzentwurf in den Bundestag (Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG)) eingebracht um Verbesserungen für transsexuelle Menschen zu erreichen, wie der Tagesspiegel berichtete. Den Gesetzentwurf findet man auf der Internetseite von Volker Beck.
Update: zum Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG) der Grünen gibt es noch ein paar Änderungsvorschläge, die man beim trans-alliance Projekt findet. Die Kritik, die man bei trans-alliance findet, wurde unter anderem in der TS-Basisarbeitsgruppe (facebook) und bei  ATME e.V. (hier öffentlich im Web) formuliert.
Mit diesen Änderungen wäre aus Sicht vieler TS, TI, TG, NIBD ein großer Fortschritt erreicht, wenn der deutsche Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG) (oder den Entwurf des DIMR mit zusätzlicher rechtlicher Verankerung medizinischer Hilfeleistungen für TS/TI) beschließen würde.

Update 4/2021: IMAG bedeutet „Interministerielle Arbeitsgemeinschaft“ (der Bundesregierung)

Update 5/2021: Die SPD liest anscheinend die entsprechenden IMAG-Gutachten nicht und der CDU/CSU scheinen sie auch egal zu sein – beide Parteien stimmten im Mai 2021 gegen die Entwürfe eines Selbstbestimmungsgesetzes, die von den Grünen bzw. der FDP eingebracht wurden. Man darf sehr gespannt sein, ob zeitnah nach der Bundestagswahl eine der gewählten Parteien (und nicht erst am Ende der Legislaturperiode (wie schon 2017)) ein entsprechendes Gesetz zur Abschaffung des TSG und eine bessere Alternative einbringt.

Dieser Beitrag wurde unter Bildung, Gesundheit, Recht, TS abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

7 Antworten zu ein vernichtendes Urteil über die gegenwärtige Alltagspraxis des TSG

  1. Jonah Gray sagt:

    Endlich wird nach einer Reform des TSG gefordert. Ich wünsche mir mehr Aufklärung der Gesamtbevölkerung bzgl. Transsexualität. Leider werden solceh Betroffene noch immer in den Medien als „Männer, welche als Frauen leben wollen“ wie auch als „Frauen, welche wie Männer leben wollen“ dargestellt. Was dann auch die meisten Bürger glauben. In enigen Medien wird TS sogar als „sexuelle Orientierung“ dargestellt.
    Ich wünsche mir, dass Sie auch diese Medien aufklären, welche ein völlig verfälschtes Bild von Betroffenen vermitteln. Wir leben im 21. Jahrhundert. Vor gar nicht allzulanger Zeit wurden Menschen mit „Down Syndrom“ als „Mongoloide“ bezeichnet. U.a. auch als „Mongos“. Dies ist heute ebenfals verpönt. Und ich wünsche mir, dass u.a. „Transen“ für Transsexuelle auch nicht mehr gebilligt werden.
    Zugegeben, ich befürworte Vielfalt, aber lehen die 60 Geschlechter wie z.B. auf Facebook ab. Gerade, weil dies Transsexuelle, v.a. jene, welche auch von der Öffentlichkeit als Männer oder Frauen wahrgenommen werden wollen, benahchteiligt wie auch die Diskriminierung von diesen fördert. Zudem halte ich 60 verschiedene Geschlechtsidentitäten selbst für absoluten Quatsch. Denn selbst sog. „nicht binäre“ Leute tragen entweder männliche oder weibliche Kleidung und benehmen sich entspr. wie Männer oder Frauen. Also Binär. Auch auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Instragram & Co. dominiert das zweigeschlechtliche traditionelle Rollenbild: Jungs und Männer mit Selfies z.B. beim Workout, Mädchen und Frauen mit Selfies z.B. beim Shopping. Im Grunde auch wieder binär und das traditionelle Mann/Frau Bild. Nicht binär, Genderqueer, etc. halte ich vielmehr für Gefühlszustände, was ja an sich auch in Ordnung ist. Und ich denke, vielmehr ist es wichtig, diesen Leuten zu helfen, ihre eigene geschlechtliche Identität zu finden und dazu zu stehen. Und im Grunde gab/gibt es schon immer burschikose Frauen wie auch feminine Männer. Aber das alleine macht diese nicht „transsexuell“. Wie Sie erwähnten: das eigentliche Geschlecht ist im Gehirn verankert und lässt sich nicht etwa durch OPs ändern, geschweige denn etwa durch eine intolerante Gesellschaft oder Therapeuten „umpolen“. Ein transsexueller Mann z.B. wird sich niemals mit seinen weiblichen Genitalien arrangieren können. Und solche Betroffene sollten einfacheren Zugang zu den notwendigen OPs wie auch der juristischen offiziellen Änderung von Vornamen und Personenstand erhalten. Denn Transsexualität ist im Grunde eine körperliche Behinderung und keine seelische Störung.

  2. Pingback: ein problematischer Referentenentwurf zum neuen Transsexuellengesetz | Aufwind2012

  3. Pingback: Die IMAG hat Gutachten zum TSG | Aufwind2012

  4. Pingback: das neue Personenstandsgesetz (PStG) ermöglicht transsexuellen | Aufwind2012

  5. Pingback: Schutzräume und das Selbstbestimmungsgesetz | Aufwind2012 – ein Blog von D. Zwölfer

  6. Pingback: Kathrin Zinkants neuer Artikel | Aufwind2012 – ein Blog von D. Zwölfer

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert