ich hoffe auf den Bundestag und starte deshalb

eine neue Petition zum Transsexuellengesetz und der med. Versorgung transsexueller Menschen. Update: Die Petition wurde eingereicht und bekam am 14.12.2017 diese Identitfikationsnummer: Pet 1-19-06-99999-001760 – diese Nummer wurde (wie mir in einem Brief vom 16.1.2018 mitgeteilt wurde) geändert zu Pet 1-19-06-211-001760. Man findet die Petition  hier: https://www.openpetition.de/petition/online/selbstbestimmungsgesetz-selbstbestg-jetzt-beschliessen Es gibt ja derzeit mehrere Gesetzesvorschläge, die man als Vorlage anstelle des bisherigen Transsexuellengesetzes nehmen kann. Der Gesetzentwurf, den Volker Beck und andere grüne Abgeordnete eingebracht haben, scheint vielen TS/TI/TG mit einigen kleinen Änderungen (die im trans-alliance-Projekt dokumentiert sind) hilfreich und unterstützenswert zu sein. Daher habe ich zu diesem Entwurf nun eine Petition erarbeitet, damit auch nach der Bundestagswahl das Thema Transsexuellenrecht auf die Agenda kommt. Natürlich freue ich mich, wenn die Unterzeichnenden die Petition auch selbst qua Link im eigenen Blog, per facebook, Twitter, Xing oder e-mail bewerben. Der Kurzlink zur Petition lautet: http://t1p.de/zwab (markieren und mit rechter Maustaste kopieren). Man kann auch Unterschriftenbögen/Unterschriftenlisten von der Petitionsseite aus ausdrucken und selbst vor Ort Unterschriften sammeln. Das geht erstaunlich schnell, wenn man mal 2 Stunden Zeit hat… Bitte die Bögen nicht kopieren! Sie sind durchnummeriert. In diesem Artikel bei VICE gibt es eine kleine Übersicht zur Lage von TS/TI/TG in Deutschland und Österreich und warum Petitionen gestartet werden… update 14.6.2017: „So befinde sich im Koalitionsvertrag ein „klares Bekenntnis“ zur Öffnung der Ehe inklusive Adoptionsrecht sowie zu einer Reform des Transsexuellengesetzes und des Personenstandsrechts auf Bundesebene.“ (Zitat von queer.de, hier zu finden) Neuer Kurzlink: via www.wo4y.de kann man nun auch die Petition erreichen. Das ist bei Twitter noch kürzer als die www.t1p.de/zwab Weiterleitung… Hier in diesem Blogartikel werde ich nun häufige Fragen (FAQ) zur Petition sammeln und durch Updates Antworten formulieren. FAQ zur Petition

  1. „Wie steht es um die Gesundheitsversorgung transsexueller Menschen, wenn das TSG abgeschafft wird und das neue Gesetz geltendes Recht wird?“ Die Gesundheitsversorgung wird in §6 des Selbstbestimmungsgesetzes explizit erwähnt. Durch den Änderungsvorschlag des trans-alliance-Projektes würde die Gesundheitsversorgung außerdem noch im Sozialgesetzbuch Kapitel 5 verankert werden, was vielen TS/TI/TG ein Anliegen ist.
  2. „Ich kenne mich mit dem Thema Transsexualität nicht aus – wo finde ich weitere Informationen?“ z.B. in der Doku „Brückenschlag“, die vom BR Fernsehen aufgezeichnet wurde. Natürlich auch hier im Blog oder auf den Blogs und Internetseiten anderer TS/TI/TG bzw. der Internetseite der Goethe Universität Frankfurt, die zu einer internationalen interdisziplinären Konferenz zum Thema eingeladen hatte. 2016 wurde dazu ein Buch von Gerhard Schreiber (Transsexualität in Theologie und Neurowissenschaften) veröffentlicht. Ebenso gibt es die Broschüre „Reformation für alle*„, die die DGTI e.V. zusammen mit dem Bundesfamilienministerium veröffentlicht hat und die man kostenfrei dort bestellen kann bzw. als .pdf downloaden kann – oder als kleine Einführung ist das Buch von Udo Rauchfleisch „Anne wird Tom, Klaus wird Lara“ ganz lesenswert. Für die, die sich vertieft mit dem Thema auseinandersetzen wollen empfehle ich die 4. Auflage von Rauchfleischs Buch „Transsexualität – Transidentität“ (man bekommt es sehr einfach via amazon smile oder in jeder Buchhandlung!)
  3. „Was bedeutet das neue Selbstbestimmungsgesetz im Blick auf intersexuelle Menschen?“ In §6 des Selbstbestimmungsgesetzes heißt es zu allen Gesundheitsleistungen, die dieses Gesetz betrifft – also explizit diejenigen, die den „Körper modifizieren“ (was bei Genitaloperationen an intersexuellen Menschen der Fall wäre): „sind so anzuwenden, dass dem Selbstbestimmungsrecht der betreffenden Person Geltung verschafft wird.“ – also erst Operationen, wenn eine Person dazu selbst ihr Einverständnis gegeben hat. Das nicht nur TS/TI/TG mit dem Gesetz gemeint sind, merkt man schon an der Vorbemerkung. Dort heißt es unter „C. Alternativen Auf den vom Deutschen Ethikrat in seiner Stellungnahme vom 23. Februar 2012 zur Intersexualität erörterten Vorschlag auf eine Eintragung des Geschlechts im Personenstandsregister ist zu verzichten.“
  4. „Warum werden in der Petition unterschiedliche Begriffe (transsexuell, transident, Transgender) verwendet? Es gibt eine große Vielfalt bei Menschen – und das gilt auch, wenn man auf das Thema „Geschlecht“ zu sprechen kommt. Menschen, die eine Geschlechtskörperdiskrepanz erleben, bezeichnen sich oft unterschiedlich. Transsexualität ist der bekannteste Begriff, im engl. Sprachraum verwendet man aber meist seit einiger Zeit dafür lieber Transgender. Im deutschen Sprachraum mögen manche lieber den Begriff „Transidentität“ und ich selbst bevorzuge “ NIBD“ als neueste Begrifflichkeit (mehr dazu in der Broschüre „Reformation für alle*“ bzw. hier in einer .pdf). Mit google findet man viele Pro- und Contra Argumente für die verschiedenen Begriffe und im „Wörterbuch“ bzw. einem dort verlinkten Beitrag habe ich auch einiges dazu geschrieben. Mir persönlich liegt aber nichts an einem Streit über Begrifflichkeiten. Viel wichtiger finde ich das Ziel, Verbesserungen für TS/TI/TG bzw. NIBD zu erreichen.
  5. Warum schlägt die Petition eine Änderung im Blick auf den Begriff „Geschlechtsidentität“ vor? Dazu blogge ich hier ausführlicher
  6. Wo gibt es Materialien, mit denen man für die Petition werben kann? Die Clipart hier im Beitrag kann man dafür verwenden. Weitere Materialien (Plakat) habe ich auf www.familie-zwoelfer.de hochgeladen. Außerdem kann man in seinem eigenen Blog ein widget einbinden – das findet man hier: https://www.openpetition.de/widget/anmelden/selbstbestimmungsgesetz-selbstbestg-jetzt-beschliessen
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7 Antworten zu ich hoffe auf den Bundestag und starte deshalb

  1. Lukas sagt:

    Hallo, eine Bemerkung zu Punkt C der Petition:
    Keine Geschlechtsangabe zu machen bei §1 (2) steht auch so im PersStG §22 (3), dazu müsste man den Absatz wohl ebenfalls ändern (dass auch X eingefügt werden kann), ob das zwingend notwendig ist, dass das SelbstBestG rechtens ist, weiß ich nich, da ich auch schon gelesen habe, dass für intersex Personen in Ausweisen auch X eingetragen werden kann, ohne, dass es dazu eines Gesetzesänderung gab. (Das sind eher Bedenken, dass trotz Anerkennung der Petition dieser Punkt evtl. keine Umsetzung findet/finden kann.

    Hierzu aber auch ein Hinweis: Ich glaube, dass beim Entwurf des Bundestags ein Tippfehler auftrat. Es wird §22(4) erwähnt, dieser ist nicht existent und auch in keiner aktuellen Änderung erfasst – ich gehe daher aus, auch vom Zusammenhang gesehen, dass §22 (3) gemeint ist, dies sollte in den Petitionstext definitiv noch als Änderung hinzugefügt werden.

    • doro sagt:

      Hallo Lukas,
      Ich werde Deinen Kommentar zusammen mit der Petition im Herbst so einreichen, wie Du ihn formuliert hast. Da schon viele Menschen die Petition mit dem bisherigen Text unterschrieben haben, gehen diese davon aus, dass der Text so bleibt. Letztlich aber entscheiden Ausschüsse des Bundestages, wenn ein Gesetz formuliert wird, was da reinkommt und was nicht. D.h. so ein Ausschuss wird natürlich auch Deine Anmerkungen zur Kenntnis nehmen und ggf. diese aufgreifen.
      Danke für Deinen Hinweis!

  2. Pingback: Heute 22:00 Uhr – SWR Nachtcafé – Frau Papa

  3. Asta sagt:

    Ich hatte gestern auch mit Pia Schelhammer von den Grünen hier im Landtag gechattet und ihr noch einen Punkt eingebracht, der mich persönlich betrifft, aber womöglich unter den Tisch fällt.
    Die Geburtsurkunden der Kinder von Transsexuellen Eltern werden nicht geändert. Das bedeutet für die betroffenen Eltern jedes mal ein Zwangsouting, wenn die Geburtsurkunden der Kinder benötigt werden. Demnächst bei mir wieder bei der Schulanmeldung, aber zum Beispiel auch beim Arbeitgeberwechsel. Da aber bei der sukzessivadotion bei gleichgeschlechtlichen Paaren auch eine Geburtsurkunde mit den gleichgeschlechtlichen Eltern ausgestellt wird, muss diese Änderung auch im Fall einer Vä/Pä möglich sein, denn die Geburtsurkunde gibt nicht die Abstammung wieder, sondern die Erziehungsberechtigten.

  4. Die Bezeichnungen „Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität“ oder „Selbstbestimmung des Geschlechts“ weisen in eine falsche Richtung. Dies klingt nach Willkür und der Möglichkeit sein Geschlecht nach belieben zu wechseln. Das ist es aber nicht worum es geht. Es geht um das Wissen um das eigene Geschlecht, etwas einmaliges und festes, nicht etwas was heute so und morgen so ist. Insofern schlagen wir als Titel des Gesetzes „Gesetzt zur Anerkennung der Geschlechtsaussage“ vor. Weitere Vorschläge sind in unserer Kommentierung zu den Gutachten der HU und des DIMR, anlässlich des Fachtages im, BMFSFJ zu finden. http://www.transsexuellev.de/index.php?id=14

    • doro sagt:

      Man kann den Titel auch als Gegenentwurf zu „fremdbestimmt“ interpretieren – nämlich wie es im geltenden Transsexuellengesetz durch die Gutachtenpflicht festgelegt ist. Aber ich stimme zu: Der Titel „Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsaussage“ ist noch präziser und entspricht dem, was transsexuelle Menschen erleben und die Neurowissenschaft sagt („tiefes inneres Wissen“ – http://www.uni-frankfurt.de/55900820/2_1_inhalt) besser. Ich gebe das gerne weiter.

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